Berufsorientierung ist für die hier anzusprechenden Schulformen -
also alle Schulformen, die Klassenstufen 5 bis 10 umfassen (ohne das Gymnasium)
- zum festen Bestandteil von Unterricht geworden, in der Hauptschule
in höherem Maße als in der Realschule. Der Schwerpunkt liegt meistens
in den beiden letzten Klassenstufen der jeweiligen Schulform. Angebahnt wird
die Berufsorientierung aber vielfach schon in früheren Klassenstufen
bzw. in der Grundschule.
In einem Teil der Länder bzw. der Schularten ist die Berufsorientierung
in bestimmten Fächern und Lernbereichen (Arbeitslehre, Arbeit-Wirtschaft-Technik,
Politische Bildung, Sozialkunde, Gesellschaftslehre, Gemeinschaftskunde u.
ä.) durch bestimmte Einheiten und Inhalte im Hinblick auf Dauer und ungefähren
Zeitpunkt genauer festgelegt; in einem anderen Teil ist er verbindlich, der
zeitliche Umfang und die zeitliche Festlegung aber bleibt der Konzeption der
einzelnen Schule für die Berufswahlvorbereitung überlassen. Im Hinblick
auf die lehrplanmäßigen Konzeptionen ist kein Unterschied zwischen
den alten und den neuen Bundesländern erkennbar.
In mehreren Ländern und Schulformen verteilt sich der Kernbereich der Berufsorientierung auf den Pflichtunterricht und den Wahlpflichtunterricht. Oft wird er ergänzt durch sporadische Beiträge anderer Fächer und Lernbereiche (Religionslehre, Deutsch, naturwissenschaftliche Fächer, Bildende Kunst u. ä.), durch Möglichkeiten im Wahlbereich der Schülerinnen und Schüler (AG-Bereich, Projekttage usw.) sowie durch außerunterrichtliche Veranstaltungen.
Nur in Einzelfällen wird Berufsorientierung auch noch als Unterrichtsgrundsatz, also als ein für alle Fächer verbindlicher, fächerübergreifender Themenschwerpunkt, genannt.