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1.2 Berufsorientierung in den Fächern und Lernbereichen der Stundentafeln

Berufsorientierung ist für die hier anzusprechenden Schulformen - also alle Schulformen, die Klassenstufen 5 bis 10 umfassen (ohne das Gymnasium) - zum festen Bestandteil von Unterricht geworden, in der Hauptschule in höherem Maße als in der Realschule. Der Schwerpunkt liegt meistens in den beiden letzten Klassenstufen der jeweiligen Schulform. Angebahnt wird die Berufsorientierung aber vielfach schon in früheren Klassenstufen bzw. in der Grundschule.
In einem Teil der Länder bzw. der Schularten ist die Berufsorientierung in bestimmten Fächern und Lernbereichen (Arbeitslehre, Arbeit-Wirtschaft-Technik, Politische Bildung, Sozialkunde, Gesellschaftslehre, Gemeinschaftskunde u. ä.) durch bestimmte Einheiten und Inhalte im Hinblick auf Dauer und ungefähren Zeitpunkt genauer festgelegt; in einem anderen Teil ist er verbindlich, der zeitliche Umfang und die zeitliche Festlegung aber bleibt der Konzeption der einzelnen Schule für die Berufswahlvorbereitung überlassen. Im Hinblick auf die lehrplanmäßigen Konzeptionen ist kein Unterschied zwischen den alten und den neuen Bundesländern erkennbar.

In mehreren Ländern und Schulformen verteilt sich der Kernbereich der Berufsorientierung auf den Pflichtunterricht und den Wahlpflichtunterricht. Oft wird er ergänzt durch sporadische Beiträge anderer Fächer und Lernbereiche (Religionslehre, Deutsch, naturwissenschaftliche Fächer, Bildende Kunst u. ä.), durch Möglichkeiten im Wahlbereich der Schülerinnen und Schüler (AG-Bereich, Projekttage usw.) sowie durch außerunterrichtliche Veranstaltungen.

Nur in Einzelfällen wird Berufsorientierung auch noch als Unterrichtsgrundsatz, also als ein für alle Fächer verbindlicher, fächerübergreifender Themenschwerpunkt, genannt.

 
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Quell-URL (modified on 14/01/2013 - 15:15): https://sowi-online.de/node/562