Obwohl das "Normalarbeitsverhältnis" nicht klar festgelegt ist, lässt sich heute (noch) das folgende Arbeitsverhältnis als dominant erkennen und steckt als prägende Norm in den Köpfen der Menschen (siehe dazu auch Hoffmann/Walwei 1998):

  • Abhängig, unbefristet, im Betrieb entfernt von der Wohnung beschäftigt
  • Normalarbeitszeit (je nach Tarifvertrag zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche), geleistet tagsüber werktags
  • eingebunden in das System Sozialer Sicherung
  • Berufsausübung basierend auf einer vorgeschalteten Berufsausbildung
  • Weiterbildung nur soweit nötig, Umorientierung nur auf Zwang
  • erwerbstätig seit Abschluss der Ausbildung ohne größere Unterbrechungen
  • längere Betriebszugehörigkeit
  • umfangreiche persönliche Kontakte am Arbeitsplatz

Diese Vorstellungen verknüpfen Erwerbsarbeit eng mit der Deutung und Bedeutung von Beruf (vgl. Übersicht 1). Beruflichkeit war und ist weitgehend mit derartigen Normstrukturen von Arbeit verbunden. Diese Muster lösen sich derzeit auf: Offene Arbeitsverhältnisse entstehen, in denen auch die Beruflichkeit neu bestimmt werden muss. Im Sinne der Job-Definition, also der tätigkeitsorientierten lediglich auf aktuelle Aufgaben hin bezogenen Besetzung von Arbeitsplätzen, ohne dass dies verknüpft ist mit den übrigen Dimensionen von Beruf, wird versucht, die offenen Arbeitsverhältnisse lediglich funktional festzulegen. Geringfügige und befristete Arbeitsverhältnisse benötigen offenbar nicht die berufliche Einbindung, wie dies in professionalisierten Aufgabenfeldern erforderlich ist. Es reicht aus, wenn spezifische Aufgaben befriedigend gelöst werden. Im Sinne des Fordismus erlaubt Arbeitsteilung und Kontrolle derartige Arbeiten, ohne dass der Wertschöpfungsprozess dadurch grundsätzlich in Frage gestellt würde.