Die normative Kraft des Gymnasial-Kanons hatten wir bereits erwähnt. Die für das Abitur prüfungsrelevanten Fächer werden nach langem Prozessieren in der KMK länderübergreifend festgelegt. Die Oberstufenreform des Gymnasiums brachte zwar eine Öffnung für weitere Fächer, der Pflichtkanon ist jedoch von einer solchen Mächtigkeit, dass von einer echten Profilbildung nicht gesprochen werden kann. Die Mittelstufe des Gymnasium ist, was die Fächerwahl angeht, extrem unflexibel. Weil nun Eltern und Schüler zumindest von Real- und Gesamtschulen oft die Option für einen Wechsel nach der 10. Klasse ins Gymansium offen halten wollen, ist die Stundentafel dieser Schulen gymnasialorientiert. Soviel zu einer gewiss groben Skizze des für Deutschland typischen, viergliedrigen Schulsystems. Beiläufig sei erwähnt, dass der fünfte, keineswegs zu vernachlässigende Schultyp, die Sonderschule für Lernbehinderte, nicht, wie vielleicht erwartet werden könnte, ein Konzept des ganzheitlichen Lernens verfolgt, sondern eine heimliche Verfächerung pflegt. So geschieht es, dass Schüler mit manifesten Lese-Rechtschreibe-Schwächen immer wieder eine Fünf im "Fach" Deutsch hinnehmen müssen und wegen der Bedeutungszuschreibung dieses Faches eine allgemeine Schulabstinenz entwickeln.
Die Durchsetzungsschwäche der Arbeitslehre hat jedoch noch andere als schulstrukturelle Gründe: