2.5.0 Überblick über Möglichkeiten und Entwicklung des Verhältnisses von Politischem Unterricht und Geschichte

Grundsätzlich lassen sich etwa die folgenden Möglichkeiten unterscheiden:

  • Mit der historischen Bildung ist die politische im wesentlichen geleistet (zumal mit der Geschichte der jüngsten
    Vergangenheit).
    In den meisten Bundesländern herrschte mindestens bis zum Ende der 50er Jahre diese Auffassung
    vor.
  • Geschichtsunterricht und politischer Unterricht (Sozialkunde) werden so gut wie unabhängig voneinander geplant
    und/oder erteilt.
    Das ist in der Mehrzahl der Geschichts- und Politikstunden noch die Regel.
  • Der Geschichtsunterricht wird (mehr oder weniger) in den politischen Unterricht integriert.
    Diese Konzeption wurde z.
    B. in den Hessischen Rahmenrichtlinien "Gesellschaftslehre" von 1972 vertreten. Geschichtsunterricht beschränkte
    sich im wesentlichen auf Vorgeschichte der Gegenwart, auf das Erfahrbarmachen von Veränderungen und auf die
    ideologiekritische Betrachtung historischer Zeugnisse.
    An dieser Verkürzung der historischen Dimension entzündete
    sich der Widerstand der (gut organisierten) Historiker und Geschichtslehrer und trug wohl mit dazu bei, diese zur Entwicklung
    eigener und neuer didaktischer Konzepte herauszufordern. Nach dem Hessischen Oberstufenurteil von1981 wird diese Lösung
    nicht mehr offiziell vertreten. [/S. 242]
  • Neuerdings zeichnet sich eine Tendenz ab, eine sozialgeschichtlich angereicherte historische Betrachtungsweise so stark zu
    betonen, dass nicht nur das Gewicht des politischen Unterrichts zurückgedrängt, sondern seine Eigenständigkeit
    gefährdet wird.
  • Eine Kooperation der Fächer (seltener: ihrer Betrachtungsweisen) wird zwar immer wieder gefordert (z. B. in den
    Richtlinien von Nordrhein-Westfalen von 1972/73); Lösungsvorschläge beschränken sich aber, soweit ich sehe, auf
    organisatorische Regelungen.