Entgegen den Forderungen der Gewerkschaft wurde eine umfassende, flächendeckende Evaluierung der neuen Berufe nicht vorgenommen. Erster Hinweis auf betriebliche Reaktionen unmittelbar nach Einführung der neu geordneten Berufe war ein überproportional hoher Rückgang der Ausbildungszahlen.

Mit eine wichtige Ursache dafür lag sicher im demografisch bedingten Rückgang der Bewerberzahlen für betriebliche Berufsausbildung in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre.

In den Vorjahren hatten sich die Betriebe daran gewöhnt, unter einer großen Anzahl von Bewerbern auswählen zu können und wählten entsprechend Jugendliche mit den schulischen und sozialen Voraussetzungen, die ihren Vorstellungen entsprachen. Diese Situation änderte sich exakt zum Zeitpunkt der Einführung der neu geordneten Berufe. Gerade jetzt aber hätten viele Betriebe die mit der Einführung der neuen Berufe verbundenen Unsicherheiten und Risiken sehr gern auf die Auszubildenden abgewälzt - zum Beispiel indem sie im besonderen Maße Jugendliche für die Ausbildung auswählten, die ihnen aufgrund ihrer besseren Schulabschlüsse für eine theoretisch fundierte Ausbildung und das Lernen in Zusammenhängen hinreichend vorbereitet erschienen. Da dies nicht gelang, verzichtete eine Reihe von Betrieben auf eine Ausbildung in den neuen Metallberufen.

Nicht wenige allerdings stellten sich auf die neuen Anforderungen ein, und sie führten Schulungen für Ausbildungspersonal durch und veränderten zum Teil auch ihre Ausbildungsorganisation. Denn eine wichtige Erfahrung bei der Umsetzung der neuen Ausbildungsberufe war auch, dass das vorherrschende arbeitsteilige Kursprinzip in der betrieblichen Berufsausbildung nicht mit der Zielvorstellung des selbstständig planenden und handelnden Auszubildenden zu vereinbaren war. Gerade die Vermittlung von Selbstständigkeit ist eine entscheidende Reformperspektive der neuen Berufe und ein wichtiger Ansatz zur qualitativen Verbesserung der betrieblichen Ausbildung.

Der Verwirklichung standen jedoch die überwiegend praktizierten Ausbildungsmethoden (Kursmodell) entgegen. Eine entsprechende Veränderung der Ausbildungsorganisation stellte aber für viele Betriebe eine sehr große Hürde dar - besonders aus Kostengründen.

Insgesamt kann sicher festgestellt werden, dass in vielen Betrieben aufgrund der neuen Anforderungen wichtige Impulse und Ansätze zur konkreten Verbesserung der Ausbildungsqualität durchgesetzt wurden. Nach Meinung der betrieblichen Experten sind diese Prozesse auch heute noch längst nicht in allen Betrieben abgeschlossen.

Zur positiven Bilanz gehört auf jeden Fall, dass mit den neuen Ausbildungsordnungen das formal festgeschriebene Anspruchsniveau junger Menschen an die Ausbildung weit reichend verbessert wurde. Der qualitative Anspruch, dass eine Ausbildung zur sachgerechten Anwendung beruflichen Wissens und Könnens bei der Lösung komplexer Aufgaben in unterschiedlichen Situationen befähigt und nicht lediglich die Beherrschung einzelner Fertigkeiten vermittelt, ist zur Mindestanforderung an berufliche Ausbildung und damit - auf der normativen Ebene - allgemein verbindlich geworden.

Ferner wurde über den erzwungenen Konsens zwischen den Tarifvertragsparteien für mehrere Jahre eine Stabilisierung des Konsensprinzips beim Prozess der Entstehung von Ausbildungsordnungen erreicht. Es wurden auch wichtige Grundlagen zur Vorbereitung und Beschleunigung von Neuordnungsverfahren in anderen Branchen und Bereichen getroffen.