In allen aktuellen Situationsanalysen und Reformvorschlägen zur Lehrerbildung ist kritisch darauf hingewiesen worden, dass die Lehrerbildung in ihren verschiedenen Phasen und Institutionen bislang noch nicht einer ernsthaften empirischen Evaluation und Wirkungsanalyse unterzogen worden ist. Eine solche Evaluation sollte jedoch nicht nur den gegenwärtigen Stand dokumentieren und positive oder negative Abweichungen vom angetroffenen Durchschnitt kenntlich machen. Vielmehr sollte die Wirklichkeit und Wirksamkeit von Lehrerbildung anhand vorab definierten Kriterien oder Standards erfasst und evaluiert werden. Die Formulierung von Standards für die Lehrerbildung und eine darauf bezogene Evaluation ist der Sache nach nicht wirklich neu. Durch die Formulierung von Standards für die Lehrerbildung wird allerdings expliziert und empirisch kontrollierbar gemacht, was schon immer Bestandteil der Lehrerbildungsdiskussion war: Vorstellungen über den gut ausgebildeten Lehrer, Vorstellungen über geeignete Ausbildungsorganisationen und –inhalte, Vorstellungen über geeignete Prüfungsverfahren etc. Die vorliegende Expertise basiert auf zwei eingrenzenden Entscheidungen: (a) Es werden (auftragsgemäß) Standards für die erste, universitäre Phase der Lehrerbildung sowie für die zweite Phase im Studienseminar (Referendariat) formuliert. Die Evaluation der Lehrerfort- und –weiterbildung wird entsprechend dem Auftrag nicht erörtert. (b) Die Wirkung von Lehrerbildung wird bis zur Ebene der berufsbezogenen Kompetenz der Absolventen nach Abschluss der ersten bzw. zweiten Phase verfolgt. Eine darüber hinaus gehende Erfassung der Auswirkungen von qua Ausbildung erworbener Lehrerkompetenz auf das Lernen und die Erfahrung der Schüler (als Qualitätsindikator für Lehrerbildung) wird aufgrund grundsätzlicher und methodischer Probleme gegenwärtig nicht angestrebt. Die Expertise plädiert für eine breite, mehrere Ebenen einbeziehende Evaluation: Sie begrenzt das Spektrum der zu evaluierenden Einheiten nicht auf die erste Ebene der Absolventen von Lehrerbildung (Personenevaluation), sondern entwickelt auf einer zweiten Ebene zusätzlich zu den Personenstandards auch Standards für die Ausbildungsinstitutionen (Institutionenevaluation) und deren Programme (wobei dies die Modalitäten Prüfung und Einstellung von neuen Lehrern mit umfasst), sowie auf einer dritten Ebene schließlich Standards für diejenige politisch-administrative Einheit, die als Steuerungs– und Monitoring–Instanz für das Gesamtsystem Lehrerbildung zu fungieren hat. [/S. 5:] Es werden für die Personenevaluation jeweils zehn Standards für die fachwissenschaftlichen, die fachdidaktischen und die erziehungswissenschaftlichen Studien sowie fünf Standards für die schulpraktischen Studienelemente formuliert und durch gezielte, konkretisierende Fragen verdeutlicht – dies getrennt für die Absolventen der ersten und der zweiten Phase. Ebenso werden zehn Standards sowie konkretisierende Fragen für eine Evaluation der Institutionen der Lehrerbildung formuliert – wiederum getrennt für die erste und zweite Phase. Bei den Überlegungen zur Evaluation anhand von Standards wird nicht primär auf die Einschätzungen und Selbstauskünfte von Absolventen und Institutionen gesetzt, sondern – bei der Personenevaluation – auf eine Erfassung und Beurteilung des erworbenen Wissens bzw. der erworbenen Kompetenzen und – bei der Institutionenevaluation – auf eine unmittelbare Erfassung der tatsächlichen Abläufe. Auch sollten bei der Evaluation Zusammenhänge zwischen institutionellen Bedingungen der Ausbildung und den daraus erwachsenden Kompetenzen hergestellt werden. Die Expertise entwickelt schließlich Überlegungen zum weiteren strategischen Vorgehen bei der Vorbereitung und Durchführung der Evaluation: Es wird empfohlen, auf der Basis der vorliegenden Expertise von der KMK zunächst eine Expertengruppe zur weiteren Konkretisierung einzusetzen und danach eine Ausschreibung für eine an Standards orientierte Evaluation der Lehrerbildung durchzuführen. In dieser Ausschreibung wird u.a. näher spezifiziert, welches Ziel und welchen Umfang diese Evaluation haben soll. Es sollte sich um eine breit angelegte Evaluation der ersten und zweiten Phase der Lehrerbildung quer über die Bundesländer hinweg handeln, die möglichst alle Lehrämter mit umfasst. Aufgrund der eingehenden Bewerbungen um diesen Auftrag wird nach einem Begutachtungsverfahren der Auftrag vergeben. [/S. 6:]