Grundausbildungslehrgänge (G-Lehrgänge) gehören zum Angebot der Arbeitsämter in der Berufsvorbereitung. Sie haben das Ziel ausbildungsreife Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, auf eine qualifizierte Ausbildung vorzubereiten. Zum Programm gehört die fachliche Qualifizierung in einem Berufsfeld, die Steigerung der Motivation und Wettbewerbsfähigkeit und das Treffen einer fundierten Berufswahlentscheidung.
Das Problem ist aber, dass Grundausbildungslehrgänge immer weniger diese Zielsetzungen erfüllen. Sie geben Absolventen zwar über ein Jahr lang einen Schonraum, in dem sie Defizite aufarbeiten und eine berufliche Perspektive entwickeln können, vermitteln jedoch zu wenig praktisches Rüstzeug für einen erfolgreichen Übergang in eine Ausbildung - insbesondere in die neuen Berufe.
Die Mängel liegen
- in der beschränkten Zielsetzung der Maßnahmen,
- in der oft fehlenden Verknüpfung zu beruflichen Ausbildungsgängen (§ 25 BBiG) und
- in den fehlenden Standards für die Anerkennung von (Teil-)Qualifikationen.
Aus diesem Grunde ist das im Prinzip wichtige Angebot der Grundausbildungslehrgänge für die Jugendlichen zunehmend unattraktiv.
Zur Beseitigung dieser Mängel und Kritikpunkte wird seit September 2001 im Auftrag des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg ein Modellversuch unter dem Titel "Einführung von einheitlichen Qualifizierungsbausteinen und Zertifikaten in Grundausbildungslehrgängen" durchgeführt.
In dem Modellversuch kooperieren Berliner Bildungsträger mit den zuständigen Arbeitsämtern, der Schulverwaltung und den zuständigen Oberstufenzentren (Berufsschulen). Der verantwortliche Projektträger ist die BBJ Consult AG.
Das Vorhaben gründet sich auf die Beratungen der Arbeitsgruppe "Aus- und Weiterbildung" zu notwendigen Veränderungen und Anpassungen in der Berufsvorbereitung im Bündnis für Arbeit und die zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und den Sozialpartnern vereinbarten "Leitlinien zur Weiterentwicklung der Berufsvorbereitung" vom 27.03.99.