vom 26. - 28.01.2001 in Magdeburg

Thema: Berufswahlvorbereitung in der Gesamtschule

Der Gesamtschulausschuss im Bundeselternrat hat sich auf seiner Fachtagung mit der Berufswahlvorbereitung und dem Übergang in Ausbildung und Studium auseinander gesetzt.

Wir unterstützen die Resolutionen des Ausschusses der Realschulen vom 17. 09. 2000 und des Ausschusses der Gymnasien vom 2. 04. 2000, die sich mit der gleichen Thematik beschäftigt haben.

In Ergänzung dieser Resolutionen haben wir folgende Forderungen und Empfehlungen:

In der Gesamtschule sollen die Unterrichtsfächer zum Thema Arbeit, Wirtschaft und Technik verstärkt und gefestigt werden, da sie die Grundlage für die berufliche und gesellschaftliche Handlungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern sind. Die fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen werden als Grundlage in der Schule gelegt, sind Basis auch der Berufswahlkompetenz und für einen lebenslangen Bildungsprozess.

Aus diesem Grund fordern wir die Befähigung der Lehrkräfte für die Berufsfindungsphase und zur Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Praktika. Daneben fordern wir Betriebspraktika für Lehrerinnen und Lehrer, damit sie selbst erfahren, wie Wirtschaft und Unternehmen funktionieren, um damit ableiten zu können, welche Anforderungen an Schülerinnen und Schüler im Berufsleben gestellt werden.

Die in den Gesamtschulen fest verankerten Praktika dienen zur Begegnung mit der Berufswelt und können zur Auseinandersetzung mit eigenen Berufsvorstellungen führen. Das Betriebspraktikum ist ein wichtiges methodisches Instrument und soll das berufliche Selbstkonzept der Schülerinnen und Schüler mit der Realität der Arbeits- und Wirtschaftswelt in Einklang bringen. Es ist in den unterrichtlichen Zusammenhang einzubetten und fächerübergreifend zu behandeln. Besonders die Vorbereitungs- und Auswertungsphase muss qualifiziert ausgestaltet werden. Die Durchführung darf nicht ohne Begleitung stattfinden und muss von den Beteiligten konzeptionell vorbereitet sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen in die Lage versetzt werden, auf dem Hintergrund der exemplarischen Erfahrungen in den Betriebspraktika auch andere Berufsfelder reflektieren zu können. Die Begleitung des Praktikums muss finanziell und sachlich abgesichert sein.

Zur qualifizierten Berufswahlvorbereitung ist die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt erforderlich, dessen Beratungsauftrag im III. Sozialgesetzbuch in den §§ 29 - 34 und im Artikel 12 GG verankert ist. Die Ebenen der Zusammenarbeit Schule/ Berufsberatung sind festgeschrieben in der Rahmenvereinbarung der KMK vom 5. 02. 1971, im Übereinkommen zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und der KMK vom 12. 02. 1971 und in dem Übereinkommen auf Länderebene.

Um diesen Rechtsanspruch zu erfüllen, fordern wir von der Bundesanstalt für Arbeit eine qualifiziertere, individuelle Ausbildungsberatung und -planung. Die Berufsberater sind dazu entsprechend zu befähigen. Öffnungszeiten der BIZ und Sprechzeiten der Berater haben sich den Bedürfnissen der Familien zu orientieren, so dass auch berufstätige Eltern die Angebote wahrnehmen können. Die Beratungsstellen sind so zu besetzen, dass Termine zeitnah zur schulischen Berufswahlvorbereitung kurzfristig angeboten werden können.

Neue Formen der Arbeitsteilung und der Zusammenarbeit von Schulen, Betrieben, Bildungsträgern und Eltern müssen entwickelt werden. Die schulischen und beruflichen Ausbildungsinhalte und -pläne sind zukunftsorientiert zu reformieren. Das duale Ausbildungssystem muss erhalten, gestärkt und qualitativ verbessert werden.

In der Sekundarstufe II ist die Kompetenz zur Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler im Blick auf Berufs- und Studienwahl in den Gesamtschulen weiterhin zu fördern und zu effektivieren.

In den gesamten Berufsfindungsprozess sind auch die Eltern frühzeitig einzubeziehen, da die Berufsentscheidung in den meisten Fällen in den Familien stattfindet.

 

Der Gesellschaft muss klar sein, dass Berufswahlentscheidungen Bestandteil des Lebenskonzeptes eines jeden Menschen sind.

 

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