1) Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung vom 5.12.1971, in: KMK (1997).

2) Gemeinsame Empfehlung der HRK, KMK und BA über die Zusammenarbeit in der Sekundarstufe II vom 12. Februar 1992, in: KMK (1997).

3) Die Vereinbarungen zwischen den Kultusministerien der Länder und den jeweiligen Landesarbeitsämtern sind ebenfalls veröffentlicht in: KMK (1997).

4) Unter "atypischen" Arbeitsverhältnissen versteht die Studie folgende Beschäftigungsformen: alle Teilzeitarbeitsverhältnisse, alle befristeten Arbeitsverhältnisse ohne Auszubildende in Universität und Forschung, Selbstständige außerhalb der Landwirtschaft ohne Beschäftigte.

5) Befristete Beschäftigung ohne Auszubildende, inklusive ABM, Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung und Freie Mitarbeit.

6) Verschiedene Jugendstudien des Deutschen Jugendinstituts, München haben hierzu eindrucksvolle Belege erbracht; vgl. z. B. Raab u. a. (1996).