Ortserkundung

Arbeitsplatzerkundung

Unterschiedliche Arbeitssituationen in einem Betrieb und deren Beurteilung durch die Arbeitnehmer sollen erkundet werden.

1. Beobachtung in der Erkundung

Merkmale, mit denen die jeweilige Arbeitssituation beschrieben werden kann, zum Beispiel:

  • Was wird hergestellt/getan?
  • Welche Anlagen, Maschinen etc. sind dazu notwendig?
  • Wie ist die Arbeit organisiert: Ablauf, Einteilung, Tempo, Zahl der Mitarbeiter ?
  • Wer ordnet sie an?
  • Wer entscheidet über die Organisation?
  • Welche Anforderungen werden bei der Arbeit gestellt?
  • Welche Belastungen fallen an?
  • Welche Kontakte bestehen während der Arbeit unter den Mitarbeitern?

2. Gespräch mit oder Befragung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Erkundung, z. B.:

  • Wie beschreiben die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz?
  • Welche Anforderungen werden an sie gestellt?
  • Was können sie bei der Arbeit leisten?
  • Was machen sie gerne? Was gefällt am meisten dabei (Entfaltungsmöglichkeiten)?
  • Was ist weniger interessant? Was sollte geändert werden (Belastungen)?
  • Was müßte geschehen, um etwas zu ändern?
  • Wer könnte/sollte dies tun?
  • Wer hat das Sagen am Arbeitsplatz und im Betrieb?

Betriebserkundung

Die Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungen im Betrieb im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes (die Praxis der Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb ist der Erkundungsgegenstand).

Gesprächspartner: Betriebsleitung und Betriebsrat.

  • Begrüßung und erste Informationen über den Betrieb.
  • Erkundung ausgewählter Arbeitssituationen (in Gruppen), die für die betriebliche Interessenvertretung relevant sind, etwa zu den Aspekten:
    • betrieblicher Arbeitsschutz (Lärmbelästigungen, Raumtemperaturen, Unfallschutz );
    • Einrichtungen der betrieblichen Sozialleistungen (Kantine, Erholungsräume );
    • Erholungszeiten bei Akkordarbeit;
    • Einführung und Anwendung neuer Technologien und Arbeitsmethoden;
    • Leistungsmessung und Leistungskontrolle.
  • Besprechung und Auswertung der Erkundungsergebnisse mit Vertretern des Betriebsrates und der Betriebsleitung.

Strukturerkundung

Erkundungsgegenstand ist das Angebot an Arbeitsplätzen, die qualitative und quantitative Struktur des lokalen oder regionalen Arbeitsmarktes sowie die Entwicklung der Arbeitslosenquoten.

1. Ermittlung der lokalen bzw. regionalen Struktur der Wirtschaft: Sektorale Verteilung der Arbeitsplätze. Quelle: regionales Arbeitsamt, Arbeitsmarktstatistik.
2. Expertengespräche und schriftliche Befragungen. Erhebung des Ist-Zustandes und möglicher Entwicklungen:

  • Arbeitsamt: Abteilung für Arbeitsmarktstatistik.
  • Kreisbehörde, z. B. Amt für regionale Entwicklungsplanung.
  • Rathaus: Bürgermeister bzw. Referent/Dezernent für Wirtschafts- und Gewerbeförderung, Vertreter der Fraktionen im Gemeinderat.
  • Organisation der Wirtschaft "vor Ort", z. B. Vorsitzende von Gewerbevereinen, Handelsverbänden, Arbeitgeber- und Unternehmerorganisationen, Gewerkschaftsvertreter.
  • Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern.

Vgl. Herbert Uhl: Betriebserkundungen - Arbeitswelt und Arbeitserfahrungen als Elemente politischen Lernens. In: Paul Ackermann (Hrsg.): Politisches Lernen vor Ort. Außerschulische Lernorte im Politikunterricht. Stuttgart 1988, S. 79-81.

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