Der Beutelsbacher Konsens, den ich 1976 durch eine Tagung der Landeszentrale für politische Bildung initiieren konnte, hat die Grundlagen dafür gelegt, wie man die politische Bildung in der Schule gestalten sollte. Die Grundsätze des Überwältigungsverbots und der Kontroversität haben weithin Anerkennung und Anwendung gefunden und gelten bis heute. Wenn sich nun die AfD auf den Beutelsbacher Konsens beruft und zur Denunziation von Lehrkräften aufruft, so ist das ärgerlich. Sie unterschlägt nämlich, dass der Beutelsbacher Konsens auf den Grundprinzipien unserer Verfassung beruht. Das ist in der großen 'Beutelsbach-Gemeinde' niemals in Frage gestellt worden. Gerade dieses Fundament kratzt die AfD jedoch mit ihrer Politik an. Wer z.B. das unselige NS-Regime als einen „Vogelschiss“ in der deutschen Geschichte bezeichnet, hat nicht verstanden, das das Grundgesetz und unsere demokratische Ordnung eine verbindliche Antwort auf das verbrecherische NS-Regime sind.
Es ist also geradezu absurd, wenn sich die AfD auf den Beutelsbacher Konsens bezieht. Die Lehrkräfte werden auf diesen billigen Trick nicht hereinfallen.
Siegfried Schiele war von 1976 bis 2004 Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg sowie langjähriger Lehrbeauftragter für Didaktik der politischen Bildung an der Universität Tübingen.