Die Ausweitung der Aktivitäten im Bereich der Berufsorientierung und die Zunahme der Kooperationspartnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen erfordern eine verstärkte Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Kooperationspartnern. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die berufsorientierenden Dienstleistungen aller Akteure wirksamer und wirtschaftlicher als bisher durchführen zu können. Durch eine effektive Koordinierung sollen Manpower, Know-how und Ressourcen gebündelt, Synergieeffekte genutzt und Doppelarbeit vermieden werden.

Das Arbeitsamt stellt entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag ein flächendeckendes und verbindliches Angebot an berufsorientierenden Maßnahmen für alle Zielgruppen bereit. Es wird hierzu in Zukunft nicht nur eigene Aktivitäten anbieten, sondern stärker als bisher Koordinations- und Kooperationsverbünde auf lokaler, regionaler und zentraler Ebene anstreben. Zu den Aufgaben des Arbeitsamtes gehört es:

  • die Koordination und Vernetzung auf lokaler Ebene zu initiieren und zu fördern - sofern nicht andere Akteure/ Partner diese Aufgabe übernehmen - und in diesem Rahmen bestimmte Koordinierungsaufgaben zu übernehmen,
  • Abstimmung von Regelangeboten und Projekten, um Doppellungen und thematische Überschneidungen zu vermeiden und Synergieeffekte nutzen zu können,
  • einen qualitativen Mindeststandard hinsichtlich Vollständigkeit, Neutralität, Objektivität und Aktualität der Informationen sicher zu stellen,
  • das Dienstleistungsangebot der Berufsorientierung in Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung bei der Lehrplangestaltung und den Rahmenrichtlinien zu verzahnen,
  • Kooperationsdienstleistungen in die bestehenden Vereinbarungen von Schule und Berufsberatung auf regionaler und lokaler Ebene aufzunehmen.

Mit den 181 Berufsinformationszentren stehen dem Arbeitsamt geeignete Räumlichkeiten für die Zusammenarbeit mit Dritten zur Verfügung.