Die Ausweitung der Aktivitäten im Bereich der Berufsorientierung und die Zunahme der Kooperationspartnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen erfordern eine verstärkte Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Kooperationspartnern. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die berufsorientierenden Dienstleistungen aller Akteure wirksamer und wirtschaftlicher als bisher durchführen zu können. Durch eine effektive Koordinierung sollen Manpower, Know-how und Ressourcen gebündelt, Synergieeffekte genutzt und Doppelarbeit vermieden werden.
Das Arbeitsamt stellt entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag ein flächendeckendes und verbindliches Angebot an berufsorientierenden Maßnahmen für alle Zielgruppen bereit. Es wird hierzu in Zukunft nicht nur eigene Aktivitäten anbieten, sondern stärker als bisher Koordinations- und Kooperationsverbünde auf lokaler, regionaler und zentraler Ebene anstreben. Zu den Aufgaben des Arbeitsamtes gehört es:
Mit den 181 Berufsinformationszentren [1]
stehen dem Arbeitsamt geeignete Räumlichkeiten für die Zusammenarbeit
mit Dritten zur Verfügung.
Links
[1] http://www.arbeitsamt.de/hst/services/bsw/biz/