Dieser Beitrag informiert über den gesetzlichen Auftrag der Arbeitsämter zur Berufsorientierung mit dem Stand August 2002, über den gemeinsamen Auftrag von Schule und Berufsberatung zur Berufsorientierung und über personale und mediale Dienstleistungsangebote zur Vorbereitung der Berufswahl.
Mögliche Änderungen, als Auswirkungen des Berichts der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" und dem weiteren Umbau der Bundesanstalt für Arbeit [1], können in diesem Beitrag nicht aufgegriffen werden
Berufsorientierung ist Teil des umfassenden Beratungsauftrages der Arbeitsämter für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Arbeits- und Ausbildungssuchende.
Besondere Bedeutung für die Aufgaben der Berufsberatung und Berufsorientierung haben die Artikel 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit), 12 (freie Wahl des Berufes und freie Wahl des Ausbildungsplatzes) und 6 (Erziehungsrecht der Eltern) des Grundgesetzes der BRD.
Die konkrete Beauftragung der Bundesanstalt für Arbeit mit der Berufsorientierung ist im Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung - geregelt.
Nach § 33 SGB III hat das Arbeitsamt zur Vorbereitung der Jugendlichen und Erwachsenen auf die Berufswahl sowie zur Unterrichtung der Ausbildungssuchenden, Arbeitssuchenden, Arbeitnehmer und Arbeitgeber Berufsorientierung anzubieten. Dabei soll es über Fragen der Berufswahl, über die Berufe und ihre Anforderungen und Aussichten, über Wege und Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt umfassend unterrichten.
Das Arbeitsamt kann Schüler allgemein bildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung fördern (Berufsorientierungsmaßnahme). Die Maßnahme kann bis zu vier Wochen dauern und soll regelmäßig in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen.
Neben personalen und medialen Angeboten werden computergestützte Informations- und Vermittlungssysteme und Selbstinformationseinrichtungen in den Berufsinformationszentren [2] angeboten (§ 41 (2) SGB III).
Berufsorientierung leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Berufswahlkompetenz, zur beruflichen Integration junger Menschen, zur Versorgung der Betriebe mit Nachwuchskräften und somit zum Marktausgleich. Durch vielfältige personale Orientierungsangebote und durch Medien verfolgt die Berufsberatung in der Bundesanstalt für Arbeit [1] u. a. folgende Ziele:
Schule und Berufsberatung haben eine gemeinsame Verantwortung für die systematische Vorbereitung der Ausbildungs- und Berufsentscheidungen der Schülerinnen und Schüler. Sie nehmen in diesem Rahmen aber unterschiedliche Aufgaben wahr. Diese sind in den folgenden Vereinbarungen festgelegt:
Die am 5. Februar 1971 von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Arbeit zustande gekommene Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung bildet den auch heute noch gültigen Rahmen für die Zusammenarbeit beider Institutionen auf der Bundes- und Länderebene sowie zwischen den Arbeitsämtern und den örtlichen Schulverwaltungen.
Aufgabe der Landesarbeitsämter ist es, auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung
länderspezifische Vereinbarungen für die Zusammenarbeit von Schule
und Berufsberatung in Abstimmung mit den zuständigen Kultusbehörden
abzuschließen und jeweils an die Weiterentwicklungen des Bildungssystems,
an neue Akzentuierungen im Angebot der Berufsberatung und an neue Rechtsgrundlagen
in Abständen anzupassen und zu konkretisieren.
Die Ausweitung der Aktivitäten im Bereich der Berufsorientierung und die Zunahme der Kooperationspartnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen erfordern eine verstärkte Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Kooperationspartnern. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die berufsorientierenden Dienstleistungen aller Akteure wirksamer und wirtschaftlicher als bisher durchführen zu können. Durch eine effektive Koordinierung sollen Manpower, Know-how und Ressourcen gebündelt, Synergieeffekte genutzt und Doppelarbeit vermieden werden.
Das Arbeitsamt stellt entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag ein flächendeckendes und verbindliches Angebot an berufsorientierenden Maßnahmen für alle Zielgruppen bereit. Es wird hierzu in Zukunft nicht nur eigene Aktivitäten anbieten, sondern stärker als bisher Koordinations- und Kooperationsverbünde auf lokaler, regionaler und zentraler Ebene anstreben. Zu den Aufgaben des Arbeitsamtes gehört es:
Mit den 181 Berufsinformationszentren [2]
stehen dem Arbeitsamt geeignete Räumlichkeiten für die Zusammenarbeit
mit Dritten zur Verfügung.
Die Angebote der Berufsorientierung richten sich vor allem an den Erwartungen und Wünschen der Kunden aus (Schülerinnen und Schüler, Studierende, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie ausbildende Betriebe und Institutionen). Darüber hinaus sollen die Zielgruppen aber auch initiativ mit Anregungen und Informationen versorgt werden, die nicht aktiv nachgefragt werden, aber unverzichtbar sind. Aufgabe ist es, den Berufswahlprozess rechtzeitig und in Kenntnis wichtiger Rahmenfaktoren einzuleiten und zu begleiten.
Die berufliche Orientierung durch die Berufsberatung entwickelt sich weg von einer Lehrplanmentalität, hin zu einem stärker flexiblen, differenzierten und individuellem Vorgehen, ausgerichtet an den Wünschen der Kunden und der Kooperationspartner.
Die Berufsberatung hält eine breite Palette von Angeboten vor, die inhaltlich,
zeitlich, methodisch und konzeptionell flexibel eingesetzt werden sollen (vgl.
Bundesanstalt für Arbeit 1999, S. 3).
Die Berufswahl ist ein länger andauernder Prozess. Der individuelle Standort innerhalb dieses Prozesses ist bei den Schülern einer Schulklasse/ eines Jahrganges unterschiedlich.
Daher werden in den Auftakt-Informationsveranstaltungen in den Schulklassen ("Schulbesprechung") vor allem allgemeine Informationen vermittelt, z. B. über:
Folgendes Mindestangebot wird von der Berufsberatung verbindlich angeboten:
Für jede Schulklasse oder Jahrgangsstufe eine Schulbesprechung in der
Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Stunden und eine Schulbesprechung im
Berufsinformationszentrum (BIZ).
Den Zeitpunkt der Durchführung (in der Regel Abgangs- oder Vorabgangsklasse)
oder die Aufteilung in zwei einstündige Schulbesprechungen verteilt auf
zwei Jahre, bestimmt die Berufsberaterin/ der Berufsberater in Absprache mit
der Schule. Die Schulbesprechung ist in der Regel Bestandteil des Schulunterrichts,
die Teilnahme daher obligatorisch.
Lehrer und Berufsberater sollten gemeinsam den Verlauf der Schulbesprechung analysieren, damit die Lehrer die Ergebnisse in die Gestaltung des Unterrichts einbeziehen können.
Abb. 1: |
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(Bundesanstalt für Arbeit 1999, S. 6) |
Die Ergänzung durch das Job-AQTIV-Gesetz vom 1. Januar 2002 zu § 33 SGB III hat den Arbeitsämtern ein neues Instrumentarium zur Durchführung von vertieften Berufsorientierungsmaßnahmen an die Hand gegeben:
"Das Arbeitsamt kann Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung fördern (Berufsorientierungsmaßnahme). Die Maßnahme kann bis zu vier Wochen dauern und soll regelmäßig in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen."
Mit dieser Ergänzung des § 33 SGB III, wird das Angebot zur Berufsorientierung über die Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz [3] vom 5. Februar 1971 hinaus auf eine breitere Basis gestellt. Die Arbeitsverwaltung kann erstmals Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler fördern, die sich noch in der Schule befinden.
Ziel der Maßnahmen ist es, dass sich Schüler und Schülerinnen frühzeitig und intensiver als bisher mit dem Berufswahlprozess auseinander setzen. Damit sollen Fehlentscheidungen, die zu Ausbildungsabbrüchen führen können, möglichst vermieden werden.
Diese Maßnahmen sollen zu
Besondere Bedeutung hat die enge Zusammenarbeit von Arbeitsverwaltung und Schule für die Durchführung der Maßnahmen nach § 33 SGB III. Bei der Konzeption und Durchführung der Maßnahmen wirken Schule, Kultusministerien und Berufsberatung zusammen.
Neben dem Kooperationspartner Schule sind Bildungseinrichtungen von Arbeitgeber-
und Arbeitnehmerorganisationen sowie freie und öffentliche Träger
der Jugend- und Jugendberufshilfe einzubeziehen.
Berufsinformationszentren (BIZ) [2] sind die zentrale Stelle zur Selbstinformation und zur assistierten Nutzung von Informationen über Arbeitsmarkt, Berufe, Berufswahl, Ausbildung, Studium sowie berufliche Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Berufsinformationszentren sind in 181 Arbeitsämtern eingerichtet; Teile des Dienstleistungsangebotes stehen in rund 160 Geschäftsstellen der Arbeitsämter zur Verfügung. Mit mobilen Berufsinformationszentren (BIZ-mobil) [7] informiert das Arbeitsamt in großen Flächenbezirken.
Das Angebot richtet sich sowohl an jugendliche als auch erwachsene Berufswähler und Stellensuchende, Lehrerinnen und Lehrer und Kooperationspartner der Bundesanstalt für Arbeit [1].
Das Informationsangebot für Schülerinnen und Schüler im BIZ umfasst insbesondere:
Das Medienangebot der Bundesanstalt für Arbeit [1] zur Unterstützung der Berufswahl umfasst berufsorientierende Schriften, berufs- und studienkundliche Schriften, aktuelle Faltblätter und Informationsschriften, CD-ROM´s und Internetangebote.
Arbeitsämter und Landesarbeitsämter geben regionale Schriften der Berufsberatung für Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II sowie CD-ROM´s und Internetangebote mit Informationen zu Ausbildung, Studium und Beruf heraus. Dieses Angebot unterstützt die personalen Aktivitäten der Berufsberatung und vervollständigt das Medienangebot durch berufswahlrelevante Informationen zum regionalen und lokalen Ausbildungsmarkt.
Zielgruppenspezifische Erstellung: Medien der Bundesanstalt für Arbeit werden für definierte Zielgruppen erstellt und herausgegeben.
Aktualität: Zentrale und regionale berufswahlvorbereitende Medien, die für die primäre Zielgruppe bestimmt sind, werden in der Regel einmal jährlich aktualisiert. Internetangebote werden laufend aktualisiert.
Neutralität: Auswahl und Präsentation der Inhalte berufswahlvorbereitender Medien haben der Neutralitätspflicht der Bundesanstalt Rechnung zu tragen. Um dies sicher zu stellen, beteiligt die Bundesanstalt bei der Herausgabe von Medien zur Berufswahlvorbereitung in vielen Fällen Vertreter des Bildungswesens oder anderer relevanter Institutionen sowie Vertreter der Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, öffentliche Körperschaften) und in einzelnen Fällen Vertreter der Zielgruppen, an die sich die Medien wenden.
Das Spektrum an Schriften zur Berufs- und Studienwahl ist breit gefächert. Sie sind für verschiedene Zielgruppen konzipiert, zielgruppengerecht gestaltet und werden laufend aktualisiert. Inhalte sind unter anderem allgemeine berufliche Orientierung, gezielte Informationen zu einzelnen Berufen und betrieblichen Ausbildungen sowie zu schulischen und hochschulischen Bildungsangeboten, aber auch Hilfen zur Selbsteinschätzung berufsbezogener Interessen und Fähigkeiten.
Exemplarisch werden die folgenden Schriften aufgeführt, die Schulen und anderen Institutionen zumeist kostenfrei zur Verfügung gestellt werden:
abi-Berufswahl-Magazin [15]
UNI-Magazin [16]
ZUKUNFT durch Ausbildung - Tipps zur Berufswahl Ihrer Kinder
Besondere Medien für junge Menschen mit Behinderung
Das aktuelle Gesamtverzeichnis der Veröffentlichungen der Bundesanstalt
für Arbeit ist im Internet unter http://www.arbeitsamt.de/hst/services/veroeffentl/index.html [17]
einzusehen.
Schule, Wirtschaft und Arbeitsverwaltung befinden sich auf dem Weg in die Informationsgesellschaft. Für Lehrerinnen und Lehrer, für Berufsberaterinnen und Berufsberater und für die Kunden der Berufsberatung bedeutet dies eine Fülle neuer Informationsmöglichkeiten und das Herausbilden eines veränderten Informationsverhaltens. Es zeichnet sich ab, dass der Beratungsbedarf der Jugendlichen sich ändern wird. Sie verfügen tendenziell über die gleichen Informationsquellen wie ihre Berater, sind häufig aber besser in der Lage, die technischen Möglichkeiten zu nutzen. Für die Beratungsfachkräfte bedeutet dies, dass sie Helfer bei der Verarbeitung, Individualisierung und Nutzbarmachung von Informationen sind oder als Informations-Broker Informationsquellen erschließen und aufbereiten.
Der Einsatz neuer Medien, speziell des Internets, prägt die Wahrnehmung der Fachaufgaben Berufsberatung und Berufsorientierung in der Bundesanstalt für Arbeit und die Zusammenarbeit mit Schulen und weiteren Kooperationspartnern.
Bereits heute besteht im Internet ein differenziertes Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeit für Ausbildungs-, Berufs- und Studienwähler unter www.arbeitsamt.de [1].
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Die stark zunehmende Nutzung des Internets bringt weitreichende Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen allen an der Berufsorientierung Beteiligten mit sich. Vor dem Hintergrund zunehmender Informationsangebote in elektronischen Medien erhalten folgende Thesen über die zukünftige Entwicklung in der Berufsberatung und Berufsorientierung Bedeutung:
In absehbarer Zukunft sind folgende Situationen vorstellbar:
In der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit, den Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern bestehen vielfältige Ansätze, die sich mit den Herausforderungen des Einsatzes elektronischer Medien auf die Beratungs- und Orientierungsaufgaben der Berufsberaterinnen und Berufsberater befassen. Beispielhaft wird auf zielgruppenspezifische Internetangebote (unter www.arbeitsamt.de [1]), auf die Informationen zu Ausbildung, Studium und Beruf, die von der Abteilung Berufsberatung in jedem der zehn Landesarbeitsämter mit regionalspezifischen Inhalten auf CD-ROM, aber auch in Zusammenarbeit mit den Bildungsservern in den Ländern als Internetangebot herausgegeben werden, hingewiesen. Didaktische, methodische aber auch praxisorientierte Ansätze zur Arbeit mit neuen Medien geben die im Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen "Fachlichen Arbeitsmittel und Informationen für Berufsorientierung und Berufliche Beratung (FAI-BB)" Nr. 87 und 91 "Neue Medien im Internet" oder das Berufserkundungsprogramm von Wolfgang Braun, Leiter der Berufsberatung des Arbeitsamtes München, das unter www.berufswahl.de [18] aufzurufen ist.
Alle diese Ansätze zeigen, dass in der Berufsberatung, neben den eher technischen Aspekten des Medien-Handlings, Antworten darauf gesucht werden, welche Auswirkungen die globale Bereitstellung von berufskundlichen Informationen und berufswahlrelevanten Inhalten auf die Rolle der Berufsberaterinnen und Berufsberater in der Zusammenarbeit mit ihren Kunden und Kooperationspartnern haben und welche Änderungen sich in Bezug auf die Beratungs- und Orientierungskonzepte ergeben.
Die globale Bereitstellung von berufskundlichen Informationen führt dazu, dass "Medienkompetenz" nicht nur eine Anforderung an die Ratsuchenden der Berufsberatung darstellt, sondern für die Berufsberaterinnen und Berufsberater zu einer Schlüsselqualifikation bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben wird. Folgende Faktoren können dabei eine Rolle spielen:
Als Einstieg in die Schlüsselqualifikation "Kompetenz im Umgang
mit neuen Medien" wird es Aufgabe der Berufsberaterinnen und Berufsberater
werden, berufs- und arbeitsweltbezogene Informationen aus allen relevanten
Medien beschaffen und einschätzen zu können, um diese Informationen
ihren Kunden je nach persönlicher Problemlage nicht nur zugänglich
zu machen, sondern auch Quellenlage, Herkunft und Glaubwürdigkeit zu
erläutern und in der Einzelberatung oder Gruppenberatung transparent
zu machen (vgl. Griepentrog 2000, S. 7).
Die Ausweitung der Aktivitäten im Bereich der Berufsorientierung, der Einsatz neuer Informationstechnologien in Schule, Wirtschaft und Arbeitsverwaltung und die Zunahme der Kooperationspartnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen erfordern eine verstärkte Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Kooperationspartnern. Es wird zukünftig vermehrt darauf ankommen, Kooperationsbeziehungen und Netzwerke im Rahmen von Vereinbarungen abzusichern und dort die Kompetenz der Berufsberatung für das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu verdeutlichen. Es bedarf einer geregelten, kontinuierlichen Form der Zusammenarbeit von Schule, Wirtschaft, Arbeitsverwaltung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden und Universitäten, um die vielen Projekte der einzelnen Partner und Initiativen zu bündeln, öffentlich abrufbar und unter strategischen Gesichtspunkten nutzbar zu machen.
Die Arbeitsverwaltung wird sich an diesem Prozess auf der Grundlage ihres
gesetzlichen Auftrages im Rahmen ihrer Möglichkeiten und im Interesse
der Berufswahlorientierung jugendlicher und erwachsener Berufswähler
auch weiterhin einbringen.
Angaben zur Person
Christian Strijewski, Dipl. Hdl.
Referat Berufsorientierung und berufliche Beratung
Bundesanstalt für Arbeit,
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
E-Mail: christian.strijewski@arbeitsamt.de [19]
Bundesanstalt für Arbeit (2001): Dienstblatt-Runderlass 65/ 2001 vom 20. Dezember 2001. Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen - § 33 SGB III.
Ertelt, Bernd-Joachim (1999): Arbeitskreis Medienkompetenz für die Fachaufgaben Berufsorientierung und Berufsberatung. Unveröffentlichtes Manuskript vom 29.11.1999.
Griepentrog, Martin (2000): Neue Medien und Internet, Teil 3. In: Fachliche Arbeitsmittel und Informationen für Berufsorientierung und Berufliche Beratung (FAI BB) Nr. 91, Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf 2000, S. 7.
Pompe, Otto (2000): Medienkompetenz für die Berufsberatung unerlässlich! In: Blickpunkt 08/ 2000, Fachliche Anregungen aus der Berufsberatung, Landesarbeitsamt Bayern, 26. 07. 2000, S. 7 f.
http://nibis.ni.schule.de/~laansb/berufsberatung/index.htm [20]
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/veroeffentl/index.html [17]
http://www.swa-programm.de [23]
http://www.workshop-zukunft.de [24]
http://www.machs-richtig.de [25]
Dieser Beitrag ist entstanden auf Anregung der wissenschaftlichen Begleitung des Programms "Schule - Wirtschaft/ Arbeitsleben". Das Programm wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung [26] und durch den Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union. Der Inhalt liegt in der Verantwortung des Verfassers bzw. der Verfasserin.
Links
[1] http://www.arbeitsamt.de/
[2] http://www.arbeitsamt.de/hst/services/bsw/biz/
[3] http://www.kmk.org/index1.shtml
[4] http://www.arbeitsamt.de/hst/index.html
[5] http://www.hrk.de/
[6] http://www10.arbeitsamt.de/cgi-bin/aoWebCGI?asis
[7] http://www.arbeitsamt.de/hst/services/bsw/biz/biz_mobil.html
[8] http://www11.arbeitsamt.de/cgi-bin/aoWebCGI?sis
[9] http://www.arbeitsamt.de/cgi-bin/aoWebCGI?kurs
[10] http://berufenet.arbeitsamt.de/
[11] http://www.was-werden.de/
[12] http://www.studienwahl.de/
[13] http://www.machs-richtig.de/
[14] http://www.arbeitsamt.de/hst/services/veroeffentl/berufskunde.html
[15] http://www.abimagazin.de/
[16] http://www.unimagazin.de/
[17] http://www.arbeitsamt.de/hst/services/veroeffentl/index.html
[18] http://www.berufswahl.de/
[19] mailto:christian.strijewski@arbeitsamt.de
[20] http://nibis.ni.schule.de/%7Elaansb/berufsberatung/index.htm
[21] http://www.arbeitsamt.de
[22] http://www.berufswahl.de
[23] http://www.swa-programm.de
[24] http://www.workshop-zukunft.de
[25] http://www.machs-richtig.de
[26] http://www.bmbf.de/