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Startseite > Lehrer(aus)bildung und ökonomische Bildung > Beiträge 1 - Struktur und Perspektiven der Lehrer(aus)bildung > Terhart, Ewald (2002): Standards für die Lehrerbildung. Eine Expertise für die Kultusministerkonferenz > 3. Standards für die Lehrerbildung als Kriterien der Evaluation > 3.2 Standards für Ausbildungsinstitutionen

3.2 Standards für Ausbildungsinstitutionen

Standards betreffen nicht nur auszubildende Personen, sondern auch diejenigen Institutionen, die deren Ausbildung zu organisieren haben. Ich differenziere dabei nach

  1. Institutionen der 1. Phase
  2. Institutionen der 2. Phase
  3. Prüfungs– und Einstellungsmodalitäten
 

3.2.1 Institutionen der Ersten Phase

Eine Universität, in der Lehrerbildung stattfindet, sollte folgende Standards erfüllen (vgl. dazu bereits die "Perspektiven der Lehrerbildung in Deutschland"; Terhart 2000):

  • Sie benötigt ein institutionell möglichst hoch angesiedeltes Zentrum für Lehrerbildung, in dem die Belange der Lehrerbildung quer über die Fakultäten hinweg zentral vertreten und organisiert werden und in dem – neben anderen Aufgaben – auch die Unterstützung von Forschung in der bzw. zur Lehrerbildung erfolgt. Ein solches Zentrum kann unterschiedlich benannt sein – es sollte jedoch immer der gesamtuniversitären Aufgabe der Lehrerbildung eine organisatorische Absicherung (Quer– [/S. 38:] struktur) geben. In einem solchen Zentrum sollten v.a. auch Vertreter der Fächer/Fachdidaktiken möglichst breit und massiv vertreten sein. Die am erziehungswissenschaftlichen Studium beteiligten Disziplinen sollten natürlich ebenfalls vertreten sein – das Hauptgewicht sollten aber die Fächer und Fachdidaktiken bilden – eben weil ihnen das Hauptgewicht in der Lehrerbildung zukommt.
  • Sie benötigt in den Fakultäten, die die Ausbildung in den Fachwissenschaften wahrnehmen, eine Entscheidungsinstanz, die semesterweise die Studierbarkeit des jeweiligen Lehramtsfaches am Lehrangebot prüft und gegebenenfalls auf Defizite aufmerksam macht. Existiert in den Fakultäten/Fachbereichen eine allgemeine Lehrplankommission, so hat diese gesondert und neben der Prüfung der Angebote für die nicht–lehramtsbezogenen (Hauptfach)Studiengänge das Lehrangebot im Lehramtsstudiengang bzw. in den Lehramtsstudiengängen zu prüfen.
  • Da unterschiedliche Disziplinen am erziehungswissenschaftlichen Studium beteiligt sind, benötigt eine Universität mit Lehrerbildung eine analoge Entscheidungsinstanz für das erziehungswissenschaftliche Studium, damit dort ein klares Curriculum entsteht und von Lehrenden wie Lernenden eingehalten wird. Die Lehrplankommission für das erziehungswissenschaftliche Studium besteht zur Hälfte aus Mitgliedern des Faches Erziehungswissenschaft.
  • Sie benötigt eine hinreichende Zahl von Fachdidaktikprofessuren zur Sicherstellung einer forschenden Fachdidaktik, die über Unterrichtslehre hinauszugehen hat. In sehr kleinen Fächern können fächerübergreifende Professuren eingerichtet werden; in solchen Fällen sind Kooperationen zwischen geeigneten Universitätsstandorten ebenfalls denkbar.
  • Sie benötigt ein verabredetes und mit den sog. "Hauptfachstudiengängen" (Diplom, Magister) verzahntes Kerncurriculum für die Lehrerbildung. In diesem sind zusammenhängende größere Studieneinheiten (Module) definiert, die kreditiert und zertifiziert werden. Hiermit kommt auf alle an der Lehrerbildung beteiligten Disziplinen eine äußerst schwierige Aufgabe zu: Es müssen sowohl die Gemeinsamkeiten aller Studierenden dieser Disziplinen (unabhängig von ihrem Studiengang/ Berufsziel) als auch – auf einer gemeinsamen (polyvalenten) Basis – die berufsfeldspezifischen (professionellen) Differenzen markiert und in curriculare lehrerbildung gebracht werden. Ein m.E. wichtiger Qualitätsstandard für ein Kerncurriculum Lehrerbildung ist es, dass erziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Lehrangebote in Module miteinander teils integrativ, teils kooperativ–ergänzend organisiert werden. Institutionell sollten die Fachdidaktiken jedoch weiterhin bei ihrer jeweiligen Bezugsdisziplin angesiedelt bleiben.
  • Sie benötigt eine Verabredung, auf deren Basis die Aufgaben, Belastungen etc. der Lehrerbildung im universitätsinternen System der Mittelallokation (kriterienorientierte Mittelvergabe) angemessen berücksichtigt werden. Damit ließe sich verhin– [/S. 39:] dern, dass Universitäten und Fakultäten zwar Geld für Lehrerbildung und Lehramtsstudierende bekommen, dieses Geld aber nicht dort ‚ankommt‘.

Solche Qualitätsmerkmale für Lehrerbildungsinstitutionen (hier: 1. Phase) werden aber vermutlich nur entwickelt werden und lassen sich hinsichtlich ihrer Erfüllung nur evaluieren, wenn auch die leitende Instanz für das Gesamtsystem Lehrerbildung spezifische Standards erfüllt. Das bedeutet schlicht: Auch Bildungsministerien bzw. hier: die in ihnen für Lehrerbildung verantwortlichen Abteilungen und Gruppen müssen selbst Standards erfüllen (s.u.)!

Fragen an die Institutionen der 1. Phase:

  1. Hat die Universität eine Querstruktur aufgebaut, die die Belange der Lehrerbildung inneruniversitär und nach außen vertritt?
  2. Existiert ein Zentrum für Lehrerbildung (oder Äquivalent)?
    1. in welcher Personalstärke?
    2. in welcher inhaltlichen Ausgabe?
    3. in welcher rechtlichen Konstruktion?
  3. Wird inneruniversitär und/oder in den Fachbereichen deutlich gemacht,
    1. wie hoch der Anteil an Lehramtsstudierenden ist?
    2. welcher Anteil des Personals/der Lehrkapazität sich dem Vorhandensein von Lehrerbildung verdankt?
  4. Wie hoch ist die Abbrecherquote innerhalb der einzelnen Lehramtsstudiengänge?
    1. Werden die Gründe erfasst?
    2. Welche Gründe gibt es für diese Quote?
  5. Sind Kerncurricula für die Lehrerbildung
    1. in den Fächern/und der Fachdidaktik
    2. im erziehungswissenschaftlichen Studium
    erarbeitet worden?
  6. Wird in den Fachbereichen geprüft, ob das Angebot den im Kerncurriculum ausgewiesenen Anforderungen entspricht?
  7. Wie sieht der Verfahrensweg aus,
    1. wenn Angebote geändert werden müssen?
    2. wenn es in diesem Kontext Konflikte gibt?
  8. Liegen Praktikumsordnungen vor?
  9. Legt das Praktikumsbüro regelmäßig Berichte vor?
  10. Wie wird die Eingliederung schulpraktischer Studien in den Studienverlauf sichergestellt? [/S. 40:]
  11. Existieren Einführungen in Methoden der schulnahen Lehrerforschung (teacher research)?
  12. Werden aus Seminaren heraus je individuelle Explorations– und Forschungsaufgaben für schulpraktische Studien entwickelt?
  13. Werden Praktikumsportfolios/Praktikumsberichte erstellt?
  14. Werden Schulpraktiker (Lehrkräfte, Schulleiter) an den schulpraktischen Studien begleitend mitbeteiligt?
  15. Werden gemeinsame Auswertungen zwischen Praktikant, schulischem und universitärem Betreuer durchgeführt?
  16. Gibt es eine Studienberatung auf der Basis der Praktikumserfahrungen und –ergebnissen? Existiert eine spezielle Prüfungsberatung (ggf. in Verbindung mit Examenscolloquia)?
  17. Gibt es Ansätze für eine Weiterbildung des Personals innerhalb der Lehrerbildung?
  18. Existiert ein System der internen und externen Evaluation in den Fachbereichen für die Lehrerbildung insgesamt?
  19. Wie steht es um die Kooperation mit dem Staatl. Prüfungsamt?
  20. Wie steht es um die Kooperation mit Institutionen der 2. Phase?
  21. Wird den Hintergründen/Ursachen für Studienabbruch nachgegangen?
  22. Wird die Belastung und Leistung innerhalb der Lehrerbildung bei der kriterienorientierten Mittelvergabe mitberücksichtigt?
  23. Wenn ja: in welcher Weise/mit welchem Gewicht ?
  24. Werden die Absolventen von Lehramtsstudiengänge (I. Staatsexamen) in irgendeiner Weise erfasst? Wird eine Entlassungsfeier durchgeführt?
  25. Wie groß ist die Beachtung, die der Lehrerbildung de facto innerhalb der Universität zukommt?
 

3.2.2 Institutionen der Zweiten Phase

Die Institutionen und Programme der zweiten Phase unterliegen einer ähnlich starken Kritik wie diejenigen der ersten Phase; jedenfalls wäre es inadäquat, bei der Evaluation von Lehrerbildung immer nur die Universitäten im Blick zu nehmen. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Aufgaben müssen die Anforderungen an Institutionen der zweiten [/S. 41:] Phase anders geartet sein als diejenigen für die erste Phase. Wendet man die Kritik an der zweiten Phase konstruktiv, so lassen sich folgende Anforderungen benennen (vgl. dazu auch die "Perspektiven der Lehrerbildung in Deutschland"; Terhart 2000):

  • Die Lehr– und Lernformen innerhalb der Studienseminare müssen einen höheren Anteil an selbstständigem und selbstorganisiertem Lernen beinhalten. Die Prinzipien des beruflichen Lernens von Erwachsenen müssen stärker zum Zuge kommen.
  • Die inhaltliche und personelle Verknüpfung zwischen dem Lernort Studienseminar und dem Lernort Schule muss intensiviert werden.
  • Die zweite Phase muss den Erstfallsituationen bzw. –perioden schaffen (eigenverantwortlicher Unterricht); eine allzu weitgehende Belastung durch eine Verrechnung dieses Unterrichts als "bedarfsdeckend" sollte jedoch vermieden werden. Falls dies nicht erreicht bzw. der bedarfsdeckende Einsatz noch ausgeweitet wird, sollte man ehrlicherweise statt vom Referendariat von einer "Berufseingangsphase" (früher: "Junglehrer" o.ä.) sprechen.
  • Die Qualifizierung, Rekrutierung und Weiterbildung des Ausbildungspersonals sollte dringend verbessert werden. Ausbilder müssen aus– und weitergebildet sein; diese Positionen sollten sowohl attraktiv gestaltet wie auch (zunächst) immer nur auf Zeit vergeben werden. Quereinsteigern aus anderen Berufsfeldern als der Schule sollte ein Zugang ermöglicht werden.
  • Die Beurteilung der Entwicklung von Referendaren sollte während des Referendariats kontinuierlich dokumentiert werden; am Ende sollten – zusätzlich zur Examensnote – personenbezogene Stärken/Schwächen–Profile erstellt werden.
  • Institutionen der Zweiten Phase sollten eine kontinuierliche Selbstevaluation betreiben.

Fragen an die Institutionen der 2. Phase:

  1. Gibt es zu Beginn Einführungsveranstaltungen?
  2. Wird den Referendaren ein detaillierter Ausbildungsplan vorgelegt?
  3. Wie erfolgt die Zuordnung zu Schulen/Mentoren?
  4. Wie ist die Zusammenarbeit Schule/Seminar organisiert?
  5. Sind Beurteilungskriterien transparent?
  6. Gibt es klare Absprachen über Standards zwischen den beurteilenden Personen?
  7. Wie ist das Verhältnis von individueller/kollektiver Beratung?
  8. Werden Referendare in die Entscheidungen des Seminars mit einbezogen?
  9. Gibt es Lösungen für spezifische (persönliche) Problemfälle? [/S. 42:]
  10. Was geschieht bei Konflikten zwischen Beteiligten?
  11. Welche Formen der Selbstorganisation der Referendare gibt es?
  12. Welche Kontakte zur 1. Phase bestehen?
  13. Welche Kontakte zur 3. Phase bestehen?
  14. Wie sieht die Rekrutierung der Seminar– und Fachleiter sowie der betreuenden Lehrer (Mentoren) aus?
  15. Wie sieht es mit der Weiterbildung der Seminar- und Fachleiter sowie der betreuenden Lehrer (Mentoren) aus?
  16. Werden Quereinsteiger aus anderen Bildungsbereichen als Ausbilder eingesetzt?
  17. Existiert ein internes Monitoring/Evaluationsverfahren?
 

3.2.3 Prüfungen und Einstellungen

Prüfungen: Die Praxis der Lehramtsprüfungen ist bislang vollkommen unerforscht. Ebenso sind die Einstellungsmodalitäten noch keiner genaueren Analyse unterzogen worden. Dies mag einerseits erstaunlich vorkommen – andererseits werden diese Bereiche/Stationen innerhalb der Berufsbiographie von Lehrern als administrative Schaltstellen betrachtet, denen man eine rechtliche Form und einen Verwaltungsablauf zuordnen muss. Das ‚Wissen' über diese Prozeduren, ihre alltäglichen Abläufe, ihre Konflikte und Kuriositäten steht gewissermaßen in den Wissenschaftlichen Landesprüfungsämtern für die Lehrämter (wohl eher implizit) zur Verfügung. Am Ende der 1. Phase prüfen Universitätsangehörige (im Beisein von Vertretern der Schuladministration) in ihrer Rolle als ernannte Mitglieder des Prüfungsamtes. Am Ende der 2.Phase prüfen Fachleiter, Seminarleiter, Ausbildungslehrer und (z.T.) Schulleiter. Art, Zahl, Umfang, Reihenfolge und Gewichtung der verschiedenen Prüfungselemente bei den beiden Staatsexamina variieren in den Bundesländern. Die Note(n) aus beiden Staatsexamina sowie z.T. weitere personenbezogene Faktoren gehen in die Berechnung von Punktzahlen (o.ä.) ein, die dann wiederum (ausschließlich oder in Kombination mit anderen Elementen) die Voraussetzung für die Einstellung sind. Ihr prognostischer Wert für den späteren Berufserfolg bzw. –misserfolg ist bislang noch nicht empirisch überprüft worden. Die in dieser Expertise empfohlene Evaluation anhand von Standards kann auch dazu dienen, die Examensnoten der evaluierten Personen an einem Außenkriterium (den Standards) zu validieren.

Fragen an das Prüfungsverfahren:

  1. Wie groß ist der Anteil studien– bzw. ausbildungsbegleitender Prüfungselemente im Verhältnis zu abschließenden Prüfungselementen? [/S. 43:]
  2. Wie ist das Verhältnis der verschiedenen Prüfungselemente (Klausur, mündliche Prüfung, Examensarbeit) ?
  3. Wie stark ist der Inhalt der Prüfungen an den individuellen, faktischen Studienverlauf angekoppelt – und wie stark ist er angekoppelt an allgemeine Standards?
  4. Welche Kompetenzebenen sollen – der Idee nach – in den schriftlichen und mündlichen Prüfungen des 1. Staatsexamens erreicht und überprüft werden?
  5. Welche Kompetenzebenen werden – der praktischen Erfahrung nach – durchschnittlich erreicht bzw. überprüft?
  6. Wie stark ist der Kontakt zwischen Prüfungsamt und den Fachbereichen/Fakultäten, in denen Lehrerbildung stattfindet?
  7. Welche Möglichkeiten bestehen für das Prüfungsamt, folgenreich auf Defizite im Lehrangebot oder in der Prüfungspraxis hinzuweisen?
  8. Wie ist das Verhältnis zwischen dem Gewicht der Benotung durch die Fach–/Seminarleiter einerseits und dem Mentor/Schulleiter andererseits?
  9. Welche unterschiedlichen Kompetenzebenen sollen im 2.Staastexamen erreicht und geprüft werden – und welche werden der praktischen Erfahrung nach erreicht und geprüft?
  10. Werden als Ergebnis des 2. Staatsexamens personenspezifische Entwicklungspotentiale und/oder Stärken/Schwächen-Berichte festgehalten?
  11. Gehen solche individuellen Beurteilungen zu Entwicklungspotentialen und Qualitätsprofilen in die Einstellungsprozedur ein?
  12. Wie hoch ist die durchschnittliche Studiendauer in den Lehramtsstudiengängen?
  13. Wie sehen die Notendurchschnitte in den einzelnen Lehrämtern/Prüfungsfächern aus?
  14. Wie hoch ist die Durchfallquote?

Einstellungen: Die Zuweisung von Bewerbern zu Regionen, Schulformen/–stufen und schließlich: zu Schulen erfolgt in einem sehr komplexen, mehrstufigen Verfahren, das in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Details brauchen hier nicht dargelegt zu werden – entscheidend ist, dass die Einstellung selbst zu arbeitsrechtlich unterschiedlichen Positionierungen führen kann (Angestellte oder Beamte mit ganzer oder reduzierter Stelle/Stundenzahl). Formal gibt es Probezeiten – die jedoch de facto kaum jemals unmittelbar negativ enden. Lebenszeitverbeamtung kann ggf. nach einer formalen Revision drei Jahre später ausgesprochen werden. Die Praxis der Einstellungsprozedur ist sehr stark vom Schwanken der Relation zwischen Bewerberangebot und der Art und Zahl der zu besetzenden Stellen bestimmt. Historisch wie auch aktuell werden Zulassungswege gekürzt und Zulassungsbarrieren gesenkt, wenn die Bewerberzahl geringer wird oder zu gering ist – und umgekehrt.

Eine systematische Untersuchung der Auswirkungen einer (bei Bewerberüberhang) sehr rigiden An– und Einstellungspolitik bzw. einer bei Bewerbermangel notwendigen, übli– [/S. 44:] che Standards unterschreitenden Einstellungspolitik(19) sind bislang nie unternommen worden.

Fragen an den Einstellungsprozess:

  1. Werden alle potentiellen Bewerber erfasst?
  2. Welche über die formale Lehrerqualifikation hinausgehenden Qualifikationen/Kompetenzen werden mit erfasst ?
  3. Wie ist das Verhältnis von formellen und anderen Qualifikationen?
  4. Wie stark wird auf (welche?) Einsatzwünsche von Bewerbern eingegangen?
  5. Wie stark ist die dirigierende Kompetenz der Einstellungsbehörde?
  6. Auf welchen Ebenen der Schuladministration wird das Verfahren abgewickelt?
  7. Wie groß ist das Mitspracherecht der Schulen bei der Definition dessen, was sie brauchen?
  8. Wie groß ist das Mitspracherecht der Schulen bei der Auswahl des geeignetsten Bewerbers?
  9. Wie sind Konfliktfälle geregelt?
  10. Wie wirken sich schulgenaue Ausschreibungen sowie in der Schule durchgeführte Bewerbergespräche aus?
  11. Wie ist das herkömmliche Listenverfahren mit dem schulgenauen Ausschreibungs–/Besetzungsverfahren verbunden?
  12. Welche Erfahrungen und Wirkungen hat die Mitbestimmung von Schulen bei der Einstellung neuer Lehrer aus der Sicht der Schulleiter, des Kollegiums, der eingestellten Person?(20)
  13. Lassen sich hinsichtlich der späteren Lehrerkompetenzen (Zusammenarbeit im Kollegium/Schulprofil etc.) Unterschiede feststellen zwischen den Auswirkungen von Lehrereinstellung durch Liste oder durch Ausschreibung?
  14. Wie ist es um die schnelle Korrektur von offensichtlichen Fehlplatzierungen bestellt?
  15. Wie ist es um die mittelfristige Korrektur von Fehlentscheidungen bestellt?
Hinsichtlich der Möglichkeiten einer Evaluation der Institutionen und Programme der Lehrerbildung lassen sich die folgenden vier Modalitäten nennen:
  1. Selbstberichte: Die Institutionen legen Berichte über ihre Regularien zur Lehrerbildung vor. Anhand eines vorab definierten Katalogs von Standards werden auf [/S. 45:] dieser Basis Punkte zugewiesen. Vorteil: Kostengünstig. Nachteil: Die Selbstberichte sagen noch nichts über die tatsächliche Realität in den Institutionen aus.
  2. Selbstberichte plus Evaluationen vor Ort durch Kommissionen: Auf diese Weise kann eine direktere Informationsgewinnung vollzogen werden als bei den Selbstberichten allein. Nachteile: großer Aufwand, punktuelle Inspektion.
  3. Teilnehmende Beobachtung & Beurteilung über einen Zeitraum hinweg: Vorteil: Auf diese Weise können zuverlässigere Informationen über die Realität in der Institution gesammelt werden. Nachteil: großer Aufwand, nur Stichproben möglich
  4. Erfassung des Urteils der Ausgebildeten oder sogar der Kompetenzen der Ausgebildeten (s.o.: Personenevaluation). Vorteil: Verknüpfung von Institutionen- und Personenevaluation; Herstellung von Zusammenhängen zwischen dem Niveau der Institution und dem Niveau der von ihr ausgebildeten Personen.
 
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Quell-URL (modified on 14/01/2013 - 15:15): https://sowi-online.de/node/287