OECD 1994: Teacher Quality

  • Wissen über das Fachcurriculum/die Fachcurricula und die Inhalte
  • Pädagogische Fähigkeiten, wobei dies die Fähigkeit zur Verwendung verschiedener Unterrichtsstrategien umfasst
  • Reflexionsfähigkeit und Selbstkritik – das Gütezeichen für Lehrerprofessionalität
  • Empathie und die Verpflichtung, die Würde des Anderen anzuerkennen
  • Management–Fähigkeiten, denn Lehrer müssen innerhalb und außerhalb des Klassenzimmers organisatorische Verantwortung übernehmen

Cullingford (1995)

Integrität: Eine Eigenschaft, die besagt, dass jemand sein Bestes gibt, und zwar in bescheidener und unbefangener Manier. Kein Lehrer ist immer perfekt, aber jeder Lehrer kann versuchen, besser zu werden. Häufig sind wir besser als wir meinen.
Lernen: Eine Eigenschaft, die besagt, dass man sich am Lernen und am Sinn für Neugierde erfreut. Der Prozess des Lernens ähnelt sich auf allen Stufen, und der Lehrer ist in das Lernen eingebunden: Er unterrichtet, um Wissen und Einsicht zu vermitteln.
Organisation: Eine Eigenschaft, die besagt, dass man dazu in der Lage ist, den Klassenunterricht zu organisieren, mit guter Vorbereitung, klaren Regeln und Erwartungen, Aufmerksamkeit für Details, dem sinnvollen Gebrauch von didaktischem Material. Dies umfasst auch die Fähigkeit zur inneren Differenzierung.
Kommunikation: Die Eigenschaft, sich für andere Menschen zu interessieren, seien es Schüler oder Kollegen, und die Fähigkeit, dieses Interesse durch Ideen, Geschichten sowie auch durch geteilte Wertüberzeugungen zu demonstrieren.
Humor: Man braucht Humor, um zu überleben und um mögliche Überlastungen zu vermeiden.

 

Scriven 1994:

  1. Wissen im Unterrichtsfach
  • Spezialisierungen im Curriculum
  • fachübergreifende Fähigkeiten
  1. Didaktisch-methodische Fähigkeiten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Klassenführung [/S. 58:]
  • Unterrichtsentwicklung
  • Unterrichtsevaluation
  1. Diagnose und Beurteilen
  • Testen
  • Notenbildung
  • Rückmeldungen
  1. Professionalismus
  • Professionsethik
  • Einstellungen
  • Dienstgesinnung
  • Wissen über die Pflichten
  • Wissen über die Schule und ihren sozialen Kontext
  1. Andere Leistungen für die Schulgemeinschaft

Das Berufsleitbild des Schweizer Lehrerverbandes (LCH 1993)

  1. Lehrerinnen und Lehrer gestalten gemeinsam mit allen an Erziehung und Bildung Beteiligten eine pädagogische Schule.
  2. Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für das Lernen.
  3. Lehrerinnen und Lehrer verfügen über personale Stärken für die Ausübung ihres Berufs und für ihre berufliche Weiterentwicklung.
  4. Lehrerinnen und Lehrer arbeiten an einer geleiteten Schule mit eigenem Profil. Sie orientieren sich als Team am Schulauftrag und übernehmen Verantwortung für die situationsgerechte Übersetzung des Rahmenlehrplans und für die Lernorganisation am Ort.
  5. Lehrerinnen und Lehrer sehen in ihrer Verschiedenheit und in ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen eine Bereicherung. Sie entwickeln Perspektiven für ihre berufliche Laufbahn.
  6. Lehrerinnen und Lehrer leisten Arbeit im Rahmen ihres Amtsauftrages. Sie stehen in einem Anstellungsverhältnis, welches der Selbstverantwortung und der anspruchsvollen, vielschichtigen Aufgabe Rechnung trägt.
  7. Für Lehrerinnen und Lehrer sind Selbst- und Fremdbeurteilung ihrer Arbeit Bestandteil des Berufes. Sie nutzen vielfältige Beratungs- und Beurteilungsformen zur persönlichen Weiterentwicklung und zur Weiterentwicklung der Schule.
  8. Lehrerinnen und Lehrer aller Stufen verfügen über eine Allgemeinbildung auf Maturitätsniveau. Die Berufsausbildung weist Hochschulniveau auf und ist gleichwertig für alle.
  9. Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht und die Pflicht, sich während der Dauer ihrer Berufsausübung im berufsspezifischen und im allgemeinbildenden Bereich fortzubilden.
  10. Lehrerinnen und Lehrer gestalten und bestimmen die Entwicklung des Schulwesens aktiv mit – als betroffene Unterrichtende, als Schulfachleute und als Bürgerinnen und Bürger. [/S. 59:]


Der sokratische Eid (v.Hentig 1985)

Als Lehrer und Erzieher verpflichte ich mich,

  • die Eigenart eines jeden Kindes zu achten und gegen jedermann zu verteidigen;
  • für seine körperliche und seelische Unversehrtheit einzustehen;
  • auf seine Regungen zu achten, ihm zuzuhören, es ernst zu nehmen;
  • zu allem, was ich seiner Person antue, seine Zustimmung zu suchen, wie ich es bei einem Erwachsenen täte;
  • das Gesetz seiner Entwicklung, soweit es erkennbar ist, zum Guten auszulegen und dem Kind zu ermöglichen, dieses Gesetz anzunehmen;
  • seine Anlagen herauszufordern und zu fördern;
  • seine Schwächen zu schützen, ihm bei der Überwindung von Angst und Schuld, Bosheit und Lüge, Zweifel und Misstrauen, Wehleidigkeit und Selbstsucht beizustehen, wo es das braucht;
  • seinen Willen nicht zu brechen – auch nicht, wo er unsinnig erscheint; ihm vielmehr dabei zu helfen, seinen Willen in die Herrschaft seiner Vernunft zu nehmen; es also den mündigen Verstandesgebrauch und die Kunst der Verständigung wie des Verstehen zu lehren;
  • es bereit zu machen, Verantwortung in der Gemeinschaft und für diese zu übernehmen;
  • es die Welt erfahren zu lassen, wie sie ist, ohne es der Welt zu unterwerfen, wie sie ist;
  • es erfahren zu lassen, was und wie das gemeinte gute Leben ist;
  • ihm eine Vision von der besseren Welt zu geben und die Zuversicht, dass sie erreichbar ist;
  • es Wahrhaftigkeit zu lehren, nicht die Wahrheit, denn » die ist bei Gott allein «.

Damit verpflichte ich mich auch,

  • so gut ich kann, selber vorzuleben, wie man mit den Schwierigkeiten, den Anfechtungen und Chancen unserer Welt und mit den eigenen immer begrenzten Gaben, mit der eigenen immer gegebenen Schuld zurechtkommt;
  • nach meinen Kräften dafür zu sorgen, dass die kommende Generation eine Welt vorfindet, in der es sich zu leben lohnt und in der die ererbten Lasten und Schwierigkeiten nicht deren Ideen und Möglichkeiten erdrücken;
  • meine Überzeugungen und Taten öffentlich zu begründen, mich der Kritik – insbesondere der Betroffenen und Sachkundigen – auszusetzen, meine Urteile gewissenhaft zu prüfen;
  • mich dann jedoch allen Personen und Verhältnissen zu widersetzen – dem Druck der öffentlichen Meinung, dem Verbandsinteresse, dem Beamtenstatus, der Dienstvorschrift -, wenn diese meine hier bekundeten Vorsätze behindern.
  • Ich bekräftige diese Verpflichtungen durch die Bereitschaft, mich jederzeit an den in ihr enthaltenen Maßstäben messen zu lassen.

Die Standesregeln des Schweizer Lehrerverbandes (1998)

  1. Erfüllung des Bildungsauftrags: Die Lehrperson sorgt für eine ausgewogene Förderung der Lernenden zu Sachkompetenz, Selbstverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit gemäß den Bildungsansprüchen des Lehrplans. [/S. 60:]
  2. Professionelle Unterrichtsführung: Die Lehrperson schafft Lernsituationen, welche anregen und individuelle Fortschritte auf die Bildungsziele hin möglich machen.
  3. Einhalten von Vorschriften: Die Lehrperson handelt nach den gesetzlichen Vorschriften und setzt sich nötigenfalls für deren Veränderung und Anpassung ein.
  4. Mitwirkung im Schulteam: Die Lehrperson beteiligt sich an Absprachen und Regelungen im Schulteam, an gemeinsamen Entwicklungsarbeiten und Weiterbildungen.
  5. Führung und Verantwortung: Die Lehrperson nimmt Führung und Verantwortung in der eigenen Schulklasse und in der ganzen Schule wahr.
  6. Zusammenarbeit mit den Partnern: Die Lehrperson arbeitet mit Erziehungsberechtigten, Spezialdiensten, Behörden und anderen an der Schule Beteiligten zusammen.
  7. Integrität und Vertraulichkeit: Die Lehrperson ist unbestechlich und behandelt Informationen, welche die Persönlichkeit, das Umfeld oder die Lernsituation des Kindes betreffen, vertraulich.
  8. Weiterbildung und Entwicklung: Die Lehrperson bildet sich während der ganzen Dauer der Berufsausübung in beruflichen und persönlichen Bereichen fort und engagiert sich für eine Schule, die ihre Qualität überprüft und weiterentwickelt.
  9. Unbedingte Respektierung der Menschenwürde: Die Lehrperson wahrt bei ihren beruflichen Handlungen die Menschenwürde, achtet die Persönlichkeit der Beteiligten, behandelt sie mit gleicher Sorgfalt und vermeidet Diskriminierungen.

National Board for Professional Teaching Standards (NBPTS):

  1. Lehrer fühlen sich ihren Schülern und deren Lernen verpflichtet.
  2. Lehrer kennen ihre Unterrichtsfächer und wissen, wie man sie unterrichtet.
  3. Lehrer sind für die Organisation und die Kontrolle (monitoring) des Lernens der Schüler verantwortlich.
  4. Lehrer reflektieren systematisch ihre berufliche Praxis und lernen aus ihren Erfahrungen.
  5. Lehrer sind Mitglieder von Lerngemeinschaften zum Zweck der Unterrichts– und Schulentwicklung.


National Council for the Accreditation of Teacher Education (NCATE)

I. Standards für Auszubildende

Standard 1: Wissen, Fähigkeiten und Dispositionen der Auszubildenden. Auszubildende(1), die sich auf eine Tätigkeit in der Schule als Lehrer oder in anderen Funktion vorbereiten, kennen die Inhalte ihres Feldes; demonstrieren professionelles und pädagogisches Wissen, Fähigkeiten und Haltungen. Sie wenden diese so an, dass alle Schüler lernen. Leistungsvergleichsstudien prüfen, inwieweit Auszubildende professionelle, staatliche und institutionelle(2) Standards treffen.

Standard 2: Programm und Institutionenevaluation. Die Einrichtung hat eine eigenes System der Qualitätskontrolle, dass die Qualifikationen von Bewerbern sowie die Leistung von Auszubildenden und Absolventen prüft; diese Leistungsdaten und andere Informationen werden zur Evaluation und Verbesserung des Programms verwendet. [/S. 61:]


II. Leistungen der Einrichtung

Standard 3: Praxiserfahrungen. Die Lehrerbildungseinrichtung und ihre Partnerschulen planen, implementieren und evaluieren Felderfahrungen und klinische Praxis, so dass die Kandidaten Wissen, Fähigkeiten und Haltungen entwickeln und demonstrieren, die darauf gerichtet sind, allen Schülern beim Lernen zu helfen.

Standard 4: Heterogenität Die Institution plant, implementiert und evaluiert das Curriculum und die Lernerfahrungen für Auszubildende so, dass sie Wissen, Fähigkeiten und Haltungen erwerben, die notwendig sind, damit sie allen Schülern beim Lernen helfen können. Diese Erfahrungen beinhalten auch Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Hochschuleinrichtungen, unterschiedlichen Kollegen, und unterschiedlichen und besonderen (exceptional) Schülern.

Standard 5: Leistung und Leistungsentwicklung des Personals in der Lehrerbildung. Das Personal stellt ein Vorbild für gute professionelle Praxis in Wissenschaftlichkeit, Dienstleistung und Lehre dar; dies schließt Selbst–Beurteilung der Effektivität und der Auswirkung auf die Leistung der Kandidaten ein. Das Lehrerbildungspersonal kooperiert mit den Kollegen in den Fächern/Disziplinen und den Schulen. Die Lehrerbildungseinrichtung evaluiert ihr eigenes Personal und fördert die berufliche Entwicklung.

Standard 6: Organisation und Finanzierung der Lehrerbildungseinrichtung. Die Einrichtung hat genau die Führung, die Autorität, die Finanzierung, das Personel, die Ressourcen – inklusive moderner Informationstechnologien – die sie braucht, um Auszubildende so vorzubereiten, dass sie professionelle, staatliche und institutionelle Standards erfüllen.

 

Interstate New Teacher Support and Assessment Consortium (INTASC 1992)

  • Prinzip 1: Ein Lehrer versteht die zentralen Begriffe, Forschungsinstrumente und Strukturen der Disziplin(en), die er unterrichtet. Er ist dazu in der Lage, solche Lernumwelten zu schaffen, die die Unterrichtsinhalte für die Schüler bedeutsam und verständlich werden lässt.
  • Prinzip 2: Ein Lehrer weiß, wie Kindern lernen und sich entwickeln und kann Lerngelegenheiten schaffen, die die intellektuelle, soziale und persönliche Entwicklung unterstützen.
  • Prinzip 3: Ein Lehrer weiß, wie die Schüler sich untereinander in ihren Zugängen zum Lernen unterscheiden; er ist dazu in der Lage, der Unterschiedlichkeit der Schüler im Unterricht gerecht zu werden.
  • Prinzip 4: Der Lehrer versteht und benutzt eine Vielzahl von Unterrichtsformen und –strategien, um die Schüler zu kritischem Denken, zu problemorientiertem Denken und zu Leistungen zu ermutigen.
  • Prinzip 5: Der Lehrer benutzt seine Kenntnisse über individuelle und gruppenbezogene Motivation und Handeln, um eine Lernumwelt zu schaffen, die zu positiver sozialer Interaktion ermutigt und die zu einem aktiven Engagement, zum Lernen und zur Selbstmotivierung beiträgt. [/S. 62:]
  • Prinzip 6: Der Lehrer nutzt seine Kenntnisse über effektives verbales und nonverbales Verhalten sowie von Mediensystemen, um eine aktiv-fragende, kooperative und unterstützende Interaktion im Klassenzimmer aufzubauen.
  • Prinzip 7: Der Lehrer bereitet seinen Unterricht auf der Basis der Kenntnisse des Unterrichtsfaches, der Schüler, der Gemeinde (community) und der Lehrplananforderungen vor.
  • Prinzip 8: Der Lehrer kennt und benutzt formale und informale Formen der Leistungsbeurteilung, um die kontinuierliche intellektuelle und soziale Entwicklung seiner Schüler zu beurteilen und sicherzustellen.
  • Prinzip 9: Der Lehrer ist ein reflektierender Praktiker (reflective practitioner), der kontinuierlich die Wirkungen seiner Entscheidungen und Handlungen auf andere (Schüler, Eltern, Kollegen) überprüft, und der sich aktiv um seine eigene berufliche Weiterentwicklung bemüht.
  • Prinzip 10: Der Lehrer fördert die Kooperation im Kollegium, mit den Eltern, sowie mit anderen Einrichtungen des Bildungs- und Sozialbereichs, um das Lernen und das Wohl seiner Schüler zu unterstützen. [/S. 63:]