Dieser Beitrag informiert über den gesetzlichen Auftrag der Arbeitsämter zur Berufsorientierung mit dem Stand August 2002, über den gemeinsamen Auftrag von Schule und Berufsberatung zur Berufsorientierung und über personale und mediale Dienstleistungsangebote zur Vorbereitung der Berufswahl.

Mögliche Änderungen, als Auswirkungen des Berichts der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" und dem weiteren Umbau der Bundesanstalt für Arbeit, können in diesem Beitrag nicht aufgegriffen werden