Die Berufswahl ist ein länger andauernder Prozess. Der individuelle Standort innerhalb dieses Prozesses ist bei den Schülern einer Schulklasse/ eines Jahrganges unterschiedlich.

Daher werden in den Auftakt-Informationsveranstaltungen in den Schulklassen ("Schulbesprechung") vor allem allgemeine Informationen vermittelt, z. B. über:

  • Unterstützungsangebote der Berufsberatung des Arbeitsamtes,
  • die Person der Berufsberaterin, des Berufsberaters als kontinuierliche Ansprechpartner,
  • Selbstinformationsangebote der Berufsberatung (BIZ, asis, Berufswahlmagazine),
  • grundsätzliche schulische und berufliche Bildungs- und Ausbildungswege,
  • zu beachtende Termine (Bewerbungsfristen etc.),
  • grundsätzliches Vorgehen bei der Berufs- und Studienwahl und
  • finanzielle Hilfen des Arbeitsamtes.

Folgendes Mindestangebot wird von der Berufsberatung verbindlich angeboten:
Für jede Schulklasse oder Jahrgangsstufe eine Schulbesprechung in der Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Stunden und eine Schulbesprechung im Berufsinformationszentrum (BIZ).
Den Zeitpunkt der Durchführung (in der Regel Abgangs- oder Vorabgangsklasse) oder die Aufteilung in zwei einstündige Schulbesprechungen verteilt auf zwei Jahre, bestimmt die Berufsberaterin/ der Berufsberater in Absprache mit der Schule. Die Schulbesprechung ist in der Regel Bestandteil des Schulunterrichts, die Teilnahme daher obligatorisch.

Lehrer und Berufsberater sollten gemeinsam den Verlauf der Schulbesprechung analysieren, damit die Lehrer die Ergebnisse in die Gestaltung des Unterrichts einbeziehen können.

 

Abb. 1:
(Bundesanstalt für Arbeit 1999, S. 6)