1) Job-AQTIV-Gesetz vom 10.12.2001, BGBl. 2001 I S. 3443; AQTIV steht dabei für Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren, Vermitteln. Detaillierte Informationen über das JOB-AQTIV-Gesetz sind auf der Internet-Seite des www.bma.de unter dem Abschnitt "Arbeit" bzw. "Arbeitsrecht" abrufbar.

2) Der Begriff "lebensbegleitendes Lernen" wurde vor allem von der Enquete-Kommission "Zukünftige Bildungspolitik - Bildung 2000" geprägt und ihren Empfehlungen zugrunde gelegt. Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.)(1990), insbesondere S. 160-218 Abschnitt Weiterbildung.

3) Das Forum Bildung wurde mit dem Abschlusskongress am 9./10. Januar 2002 zunächst beendet. Bund und Länder haben sich dabei auf ein Follow-up verständigt, in dem bis Ende 2004 über die Umsetzung der Empfehlungen berichtet werden soll.

4) Die Beschlüsse sowie zahlreiche Informationen und Materialien der verschiedenen Arbeitsgruppen können auf der Internet-Seite www.bundesregierung.de unter Schwerpunkte/Bündnis für Arbeit abgerufen werden.

5) vgl. hierzu die vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegte Dokumentation der Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsreife sowie Berufswahlentscheidung, Bonn im Juni 2001.