- 1. Bildungspolitische Ausgangslage
- 2. Begründungsprobleme für ökonomische Bildungskonzepte
- 3. Berufswahlunterricht
- 4. Sozioökonomische Bildung - eine zentrale Aufgabe der Allgemeinbildung
- 4.1 Wirtschaft im Rahmen der Allgemeinbildung
- 4.2 Instrumentelle Funktionen der Marktwirtschaft für die Persönlichkeitsentwicklung
- 4.3 Konstitutive Funktionen der Marktwirtschaft für die Persönlichkeitsentwicklung
- 4.4 Marktwirtschaft und die Entwicklung und Verbreitung individueller Freiheitsrechte
- 4.5 Sozioökonomie als Fachbezeichnung
- 5. Notwendigkeit eines eigenständigen Unterrichtsfachs für Sozioökonomie
- 6. Zusammenfassung
- Literatur
Dietmar Kahsnitz
1. Bildungspolitische Ausgangslage
Im Vorfeld und nach Veröffentlichung des gemeinsamen Memorandums von BDA und DGB zur sozioökonomischen Bildung gab es zwar durchgehend positive Reaktionen zu der geforderten Stärkung der sozioökonomischen Bildung an den Schulen, die Notwendigkeit eines eigenständigen Fachs hierfür an allen allgemeinbildenden Schulen, so auch den Gymnasien, wurde aber in der Presse, von großen Lehrerverbänden und den Bildungspolitikern überwiegend abgelehnt. Präferiert wird eine Lösung, nach der ökonomische Themen im Rahmen der bestehenden Unterrichtsfächer behandelt werden sollen. Dass auf diese Weise kein systematischer und kontinuierlich aufeinander aufbauender Wirtschaftsunterricht zustande kommen kann, ist das eine Problem. Noch gravierender aber ist, dass die Lehrkräfte der jeweiligen Fächer in ihren Studien i.d.R. keine wissenschaftliche Ausbildung für die Wirtschaftsthemen erhalten. Eine fachlich angemessene Behandlung von Wirtschaftsthemen in diesen Fächern ist deshalb auch zukünftig kaum zu erwarten. D.h., derartige Lösungen erweisen sich im allgemeinen lediglich als symbolisches Handeln, mit dem Eltern und Öffentlichkeit beeindruckt werden sollen. Erhöhte Anteile von Wirtschaftsfragen in den Lehrplänen signalisieren dann eine umfangreichere ökonomische Bildung, ohne dass es in der Unterrichtspraxis tatsächlich zu substanziellen Verbesserungen kommt.
Ein wenig besser könnte die Situation werden, wenn, wie in Hessen geplant, die Sozialkunde zum Leitfach für die sozioökonomische Bildung gemacht und die Hälfte des Sozialkundeunterrichts für Wirtschaftsthemen reserviert wird. Zu einem wirklichen Fortschritt würde das aber erst dann führen, wenn auch für eine entsprechende wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte gesorgt wird. Das ist aber in Hessen z.B. momentan noch nicht geplant.
Es geht also primär immer noch darum, die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass eine systematische unterrichtliche Behandlung der Wirtschaft ein so wichtiger Bestandteil der Allgemeinbildung ist, dass dafür entweder zusätzliche Unterrichtsstunden eingeführt werden müssen (in einigen Bundesländern wäre das durchaus noch möglich) oder dass dafür - so bedauerlich das auch sein mag - andere Unterrichtsinhalte gekürzt werden müssen.Angesichts dieser Konkurrenz um die knappe Unterrichtszeit der Schüler und vielfältiger Forderungen, auch den Anteil anderer Fächer zu erhöhen und den allgemeinbildenden Schulen zusätzliche Bildungsaufgaben zu übertragen, müssen die Argumente für ein eigenständiges Unterrichtsfach Wirtschaft, das das Wirtschafts- und Beschäftigungssystem zum Gegenstand hat, sehr überzeugend sein. Mit dem schlichten Hinweis auf die große Bedeutung der Wirtschaft für den Einzelnen und die Gesellschaft ist es nicht getan.
2. Begründungsprobleme für ökonomische Bildungskonzepte
Ökonomische Bildungskonzepte i. S. eines wirtschaftswissenschaftlich ausgerichteten Unterrichtsfach sind augenscheinlich kaum zu legitimieren ist. Am Beispiel der analogen Begründungsprobleme für einen ingenieurwissenschaftlich ausgerichteten Technikunterricht, der ebenfalls immer wieder mit der großen Bedeutung der Technik und der Notwendigkeit der Vermittlung von technischer Handlungskompetenz gefordert wird, soll das zunächst kurz verdeutlicht werden.
Um z.B. die Bedeutung und Folgen von Techniken für den Einzelnen und die Gesellschaft zu behandeln, sind Kenntnisse über die Funktionsweisen dieser Techniken nicht notwendig. Die Folgen z. B. des Autos und des Individualverkehrs kann man auch ohne Kenntnisse der technischen Funktionsweise von Otto- bzw. Dieselmotoren, Getrieben etc. analysieren. Hinsichtlich der Notwendigkeit technischer Handlungskompetenz gilt zunächst, dass die Verbreitung von technischen Geräten im Alltag (wie z.B. Küchengeräten, Unterhaltungselektronik, aber auch Computer) gerade darauf beruht, dass ihr Gebrauch keine technologischen Kenntnisse voraussetzt. Ein Technikunterricht, der die technischen Funktionsweisen dieser Geräte stets nur in Grundzügen behandeln könnte, würde keine nennenswerten Vorteile bringen. Er würde z.B. nicht in die Lage versetzen, technisch anspruchsvolle Geräte zu reparieren. Technologische Grundkenntnisse lassen ferner nicht die Gefährdungspotentiale von neuen Techniken beurteilen. Hierzu sind nur Experten in der Lage und die kommen bekanntermaßen häufig auch noch zu konträren Ergebnissen. Auch als Vorbereitung für echnische Berufe ist ein derartiger Technikunterricht keine notwendige Voraussetzung. Dafür sind z.B. gute Mathematik- und Physikkenntnisse erheblich wichtiger.
Die Begründungsprobleme für ein im wesentlichen wirtschaftswissenschaftliches Unterrichtsfach weisen sehr große Ähnlichkeiten mit denen eines ingenieurwissenschaftlichen Technikunterrichts aus:
- Die Bedeutung und die Folgen der Wirtschaft bzw. der wirtschaftlichen Entwicklung für den Einzelnen und die Gesellschaft kann man häufig auch ohne wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse analysieren. Das gilt z.B. auch für die materiellen, sozialen und psychischen Folgen für den Einzelnen und seine Persönlichkeitsentwicklung bei Arbeitslosigkeit, zu geringem Einkommen, Entwertung von beruflichen Qualifikationen, Weiterbildungs- und Mobilitätsnotwendigkeiten etc. Ebenso kann man z. B. die wirtschaftsgeografischen Folgen des outsourcing näher betrachten, ohne das entsprechende Managementkonzept unter betriebswirtschaftlichen Aspekten zu diskutieren. Doch auch in den Fällen, in denen die Behandlung der Bedeutung der Wirtschaft für den Einzelnen und die Gesellschaft ökonomische Kenntnisse voraussetzt, rechtfertigt dies kein eigenständiges wirtschaftswissenschaftliches Unterrichtsfach hierfür (vgl. unten).
- Analog zum Technikunterricht können in der Schule nur grundlegende wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse vermittelt werden. Mit ihnen werden die Schüler aber z.B. nicht in die Lage versetzt, nach wirtschaftswissenschaftlichen Kriterien zwischen konkurrierenden Interpretationen von Wirtschaftssituationen und zwischen konkurrierenden wirtschaftspolitischen Strategien zu entscheiden. Dafür sind die ökonomischen und gesellschaftlichen Funktionszusammenhänge zu komplex und ihre angemessene wirtschaftswissenschaftliche Abbildung selbst in den Wirtschaftswissenschaften oft noch umstritten. Dennoch sind auch diese grundlegenden Kenntnisse für die Schüler unverzichtbar, allerdings nur im Rahmen eines sozioökonomischen und nicht eines ökonomischen Bildungskonzepts (vgl. dazu weiter unten).
- Mit dem Wissen, dass die Wirtschaft für den Einzelnen und die Gesellschaft von großer Bedeutung ist, wachsen die Jugendlichen heute auf. Erwachsen werden bedeutet für sie auch die Übernahme der Erwerbsrolle als wesentliche Voraussetzung für eine eigenverantwortliche Lebensführung. Deshalb hat auch der zukünftige Beruf bzw. die Erwerbsarbeit laut allen empirischen Studien für die allermeisten eine sehr hohe Bedeutung. Den Wert von Schulabschlüssen bewerten sie nahezu ausschließlich nach den Berufschancen, die sie ihnen eröffnen. Dass die wirtschaftliche und technische Entwicklung sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt hohe Relevanz für ihre berufliche Ausbildung und späteren Erwerbschancen hat, ist ihnen ebenfalls bekannt; ebenso dass sie zur Verbesserung ihrer Chancen einen möglichst hohen allgemeinbildenden Schulabschluss und möglichst hohe berufliche Qualifikationen benötigen. Für eine bessere Vorbereitung auf den Übergang von der Schule in das Beschäftigungssystem wäre ein wirtschaftswissenschaftliches Unterrichtsfach keine unabdingbare Voraussetzung.
- Für die Wahrnehmung von Konsumenteninteressen bedarf es ebenso wenig eines eigenständigen Unterrichtsfachs für ökonomische Bildung. Die Jugendlichen wissen auch ohne die Schule, dass es Preisunterschiede für die gleichen Produkte gibt, dass eine starke Anbieterkonkurrenz sich in niedrigeren Preisen ausdrückt und dass Monopolisten einen höheren Preis nehmen können und i.d.R. auch nehmen (lediglich formulieren Schüler all dies anders), dass es eine Vielzahl von Informationsmöglichkeiten über die Qualität von Produkten z.B. in Motor-, Hi-Fi-, Video- und Computerzeitschriften und in produktunspezifischen Testzeitschriften, bei der Verbraucherberatung etc. und im Internet gibt. All dies kann im Unterricht nochmals systematisiert und ergänzt werden, z. B. um die Behandlung von Rechten und Pflichten aus Kaufverträgen und die Chancen und Gefahren unterschiedlicher Formen von Geldanlage und Kreditbeschaffung. Doch kann dies durchaus auch z.B. im Sozialkundeunterricht oder der Haushaltslehre geschehen. Ein eigenständiges Unterrichtsfach rechtfertigen diese Inhalte nicht.
- Als Vorbereitung für die Ausbildung in kaufmännischen Berufen oder für ein wirtschaftswissenschaftliches Studium ist eine ökonomisches Unterrichtsfach ebenfalls entbehrlich. Dafür ist die Förderung der Leistungsfähigkeit in anderen Fächern wichtiger.
Die Begründungsprobleme für eine wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtete ökonomische Bildung erweisen sich als noch größer, wenn man den Ansatz, sie mit der Bedeutung der Wirtschaft für den Einzelnen und die Gesellschaft zu legitimieren, genauer analysiert. Konsequenterweise steht dann die Behandlung der Bedeutung der Wirtschaft im Mittelpunkt der Bildung und muss man spezifizieren, welche der vielfältigen Bedeutungen im Unterricht behandelt werden sollen. Ferner wäre nachzuweisen, dass zu ihrem Verständnis auch wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse notwendig sind, die nur in einem separierten ökonomischen Unterricht erworben werden können, der wiederum der eigentlichen Behandlung der Bedeutung der Wirtschaft vorgeschaltet ist. Unklar bliebe dann aber, in welchem Unterrichtsfach die unterrichtliche Reflexion der Bedeutung der Wirtschaft stattfinden soll und kann, wenn diese doch ohne wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse nicht möglich ist. Die Widersprüche einer derartigen Begründung für ein eigenständiges ökonomisches Unterrichtsfach sind offensichtlich.
Aus diesen Überlegungen folgt, dass die Reflexion der Bedeutung der Wirtschaft und der Erwerb des dafür notwendigen wirtschaftswissenschaftlichen Wissens nicht in getrennten Fächern geschehen kann. Die Vermittlung wichtiger Einsichten in die Bedeutung der Wirtschaft für den Einzelnen und die Gesellschaft und in Handlungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten ist deshalb nur im Rahmen einer integrierten sozioökonomischen Bildungskonzeption zu realisieren. Auswahl und Umfang der hierzu notwendigen wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnisse bestimmen sich nach ihrem Beitrag für das Verständnis der Bedeutung der Wirtschaft, d.h. die ökonomischen Kenntnisse haben primär eine instrumentelle Funktion für die im Vordergrund stehende unterrichtliche Bedeutungsreflexion.
Dieses wird im 4. Kapitel näher ausgeführt, zuvor jedoch noch auf den Berufswahlunterricht eingegangen, der aber ebenfalls nicht zur Legitimation eines wirtschaftswissenschaftlichen Unterrichtsfachs taugt.
3. Berufswahlunterricht
Ein differenzierter Berufswahlunterricht, der die Schüler auf eine informierte und eigenverantwortliche Wahl des Ausbildungsberufs und des Ausbildungswegs vorbereitet, ist für die Schüler/innen unverzichtbar. Hier besteht ein großer Informationsbedarf, zumal i.d.R. auch die Lehrer der allgemeinbildenden Schulen wenig über die Struktur des dualen und nicht-dualen beruflichen Bildungssystems, über die beruflichen aber auch allgemeinbildenden Abschlussmöglichkeiten, über Berufswahlkriterien, Informations- und deren Beurteilungsmöglichkeiten, über Berufschancen, über das Ausbildungsverhalten von Betrieben und dessen Bestimmungsgründe, über Diskrepanzen zwischen beruflichem Ausbildungssystem und der Struktur der Qualifikationsanforderungen im Beschäftigungssystem etc. wissen. Die Berufsberatung seitens des Arbeitsamts und das Betriebspraktikum sind kein Ersatz für einen derartigen Unterricht. Im Gegenteil, die Informationsmöglichkeiten und Lernpotentiale von Berufsberatung und Betriebspraktikum können erst angemessen genutzt werden, wenn bereits ein umfangreiches Basiswissen über Berufe, berufliche Entwicklungen und die betriebliche Berufsarbeit vorhanden ist.
Der Berufswahlunterricht soll die Schüler befähigen, sich ihrer Interessen, Qualifikationen und der für sie wichtigen Berufswahlkriterien bewusst zu werden und sich selbstverantwortlich relevante Informationen für die Wahl einer Ausbildung und eines Ausbildungsweges zu beschaffen, die im Einklang mit ihren Lebensentwürfen stehen. Ein derartiger Berufswahlunterricht erfordert einen sich über mehrere Jahre erstreckenden systematischen Unterricht. In ihm würden auch grundlegende Kenntnisse über die für die berufliche Aus- und Weiterbildung und die beruflichen Entwicklungschancen relevanten betrieblichen Entscheidungskriterien vermittelt werden. Hinzu kämen Kenntnisse über Entwicklungstendenzen der Qualifikationsanforderungen und der Beschäftigungsstruktur im Wirtschaftssystem und deren Relation zu den betrieblichen Ausbildungsstrukturen. Bei allen Überschneidungen mit einer ökonomischen Bildung i.S. der Vermittlung grundlegender wirtschaftswissenschaftlicher Einsichten bliebe es aber doch in erster Linie ein Berufswahlunterricht.
4. Sozioökonomische Bildung - eine zentrale Aufgabe der Allgemeinbildung
4.1 Wirtschaft im Rahmen der Allgemeinbildung
Allgemeinbildende Schulen sollen dazu beitragen, die Individuen zu befähigen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln, kompetent und eigenverantwortlich ihre Freiheitsrechte wahrzunehmen, über ihre Lebensziele und -entwürfe zu entscheiden und ihren Lebensweg zu gestalten. Als gesellschaftlich Konstituierte sind die Individuen bei der Realisierung ihrer Lebensentwürfe wesentlich auf die dafür vorhandenen gesellschaftlichen Handlungsräume angewiesen und damit auch darauf, inwieweit diese an der Sicherung und Stärkung der Freiheit bzw. der Autonomieräume der Individuen ausgerichtet sind. Zu den Freiheitsrechten der Individuen gehört deshalb auch das demokratische Recht, an der Gestaltung der gesellschaftlichen Strukturen mitzuwirken. Um diese Mitgestaltungsrechte wahrnehmen zu können, sind den Jugendlichen grundsätzliche Einsichten in diese gesellschaftlichen Konstitutions- und Realisierungsbedingungen ihrer Individualität zu vermitteln.
Mit dieser Zielsetzung ist den Jugendlichen auch die hohe Bedeutung der Wirtschaft für die gesellschaftliche Entwicklung und für die gesellschaftlichen Möglichkeiten der Persönlichkeitsentwicklung zu verdeutlichen und sind ihnen die zum Verständnis dieser Zusammenhänge notwendigen grundlegenden Kenntnisse über die Wirtschaft zu vermitteln. Aus dieser Funktion der Aufklärung über wesentliche gesellschaftliche Konstitutionsbedingungen von Individualität erfährt die Behandlung der Wirtschaft im Rahmen der Allgemeinbildung, auch wenn dabei nur grundlegende ökonomische Sachverhalte thematisiert werden können, ihre entscheidende Legitimation. Im Zentrum der Rechtfertigung steht also nicht ein unmittelbarer Nutzen für die Bewältigung von aktuellen Handlungssituationen wie bei der Verbrauchererziehung oder dem Berufswahlunterricht.
Die Jugendlichen sollen in der Schule ein gesellschaftliches Grundwissen erwerben, das sie befähigt, für sie wichtige gesellschaftliche Probleme zumindest in ihren Grundstrukturen zu verstehen. Für ein angemessenes Verständnis einer Vielzahl dieser Probleme sind jedoch ökonomische Grundkenntnisse vorausgesetzt.
Die große Bedeutung der Wirtschaft für die Persönlichkeitsentwicklung und die Realisierung von Lebensentwürfen kommt u.a. auch klar in den Formulierungen der Menschenrechtskonvention zum Ausdruck. Die Artikel 1 - 21 enthalten die klassischen liberalen Abwehrrechte der Individuen gegenüber Freiheitsbeschränkungen durch Staat und Gesellschaft. Um aber diese Freiheitsrechte wahrnehmen und seine Persönlichkeit entwickeln zu können, hat der Einzelne ein Recht auf soziale Sicherheit und neben sozialen und kulturellen auch wirtschaftliche Teilhaberechte (Art. 22), die noch weiter spezifiziert werden. Neben dem Recht, an der demokratischen Gestaltung der Gesellschaft teilzunehmen, werden u.a. aufgeführt:
- (Art.23) Jedermann hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit, auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, auf gerechte und günstige Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert und die, wenn nötig, durch andere soziale Schutzmaßnahmen zu ergänzen ist.
- (Art. 25) Jedermann hat das Recht auf einen für die Gesundheit und das Wohlergehen von sich und seiner Familie angemessenen Lebensstandard, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung, Wohnung, ärztlicher Versorgung und notwendiger sozialer Leistungen, sowie ferner das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
- (Art. 26) Jedermann hat das Recht auf Bildung. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein.
- (Art. 27) Jedermann hat das Recht am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzunehmen.
- (Artikel 29) Jedermann hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist. Jedermann ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral und der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohls in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Unter allgemeinbildender d. h. persönlichkeitsbildender Fragestellung sind somit die gesellschaftliche Organisation der Wirtschaft und die Ergebnisse des Wirtschaftens primär danach zu beurteilen, inwieweit sie zur Wahrnehmung der Menschenrechte und zur Entfaltung der Persönlichkeit beitragen. Dieser Bewertungsmaßstab hat auch in den Wirtschaftswissenschaften durch die Arbeiten von Amartya Sen und die Verleihung des Nobelpreises an ihn eine erhebliche Aufwertung erfahren.
Aus dieser Perspektive kann die Marktwirtschaft nicht nur an den in ihr institutionalisierten und in den wirtschaftswissenschaftlichen Theorien verwendeten Effektivitäts- und Effizienzindikatoren wie z.B. Kapitalrentabilität, Volkseinkommen, Vollbeschäftigung, Geldwertstabilität etc. gemessen werden. Diese Ausrichtung würde in ökonomischen Bildungskonzepten dominieren. Aus allgemeinbildender Perspektive steht dagegen die Leistung der Wirtschaft für die Freiheitsentfaltung der Individuen im Vordergrund. Diese Differenz soll die Bezeichnung sozioökonomische Bildung zum Ausdruck bringen.
Selbstverständlich steht es den Individuen frei, ihren Lebenssinn in der Maximierung ihres Einkommens und Vermögens zu sehen und das Wirtschaftssystem, die Wirtschaftspolitik und die wirtschaftliche Entwicklung nach diesem Kriterium zu beurteilen. Doch selbst wenn diese Wertorientierung in der Gesellschaft dominieren würde, könnte sie in der Schule nicht zum verbindlichen obersten Bewertungskriterium für die Wirtschaft erhoben werden.
Sen unterscheidet bei der Bewertung der Wirtschaft zwischen ihren instrumentellen und ihren konstitutiven Funktionen für die Freiheit der Individuen. Unter instrumentellen Aspekten wird gefragt, inwieweit die Wirtschaft den Individuen hinreichend Ressourcen für die Persönlichkeitsentfaltung zur Verfügung stellt. Unter konstitutiven Aspekten wird gefragt, inwieweit in der Wirtschaft, d.h. in der Erwerbsarbeit, hinreichend Handlungsräume für die Entfaltung der Persönlichkeit bestehen. Für die Beantwortung beider Fragen sind auch ökonomische Kenntnisse erforderlich. Es genügen jedoch grundlegende Kenntnisse über das Wirtschaftssystem, seine Funktionsweise, seine Vorteile und Nachteile, über Chancen und Risiken für die Individuen, über Problemlösungsmöglichkeiten und Grenzen für eine marktwirtschaftliche Organisation gesellschaftlicher Aufgaben.
Doch auch für dieses Verständnis von Strukturen, Funktionen und Entwicklungen des jeweils bestehenden Wirtschafts- und Beschäftigungssystems mit seinen Verflechtungen in der internationalen Wirtschaft reichen ökonomische Kenntnisse alleine nicht aus. Das Wirtschafts- und Beschäftigenssystem ist gleichermaßen ein gesellschaftliches wie ökonomisches Teilsystem der Gesellschaft. Es ist gesellschaftlich gestaltet durch Akteure wie den Staat und Verbände, aber auch durch Wertorientierungen - wie z. B. Arbeits- und Wirtschaftsethik -, Interessenlagen und deren gesellschaftliche Verbreitung sowie gesellschaftliche Machtstrukturen. Die Art dieser gesellschaftlichen Gestaltung, wie z.B. die Wirtschaftsordnung, die Wirtschafts-, Fiskal- und Sozialpolitik, die Art der Interessenorganisationen etc. haben großen Einfluss auf die Chancen von Interessenwahrnehmung und auf die Persönlichkeitsentwicklung im Wirtschafts- und Beschäftigungssystem und sind demzufolge stets gesellschaftlich umstritten. Das bestehende System ist deshalb auch immer Ausdruck der jeweiligen gesellschaftlichen Interessen- und Machtstrukturen. Das heißt, bereits ein angemessenes Verständnis von Strukturen, Funktionen und Entwicklungen des Wirtschafts- und Beschäftigungssystems - und nicht erst die Thematisierung ihrer Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung - erfordert die Einbeziehung und Behandlung dieser gesellschaftlichen Bestimmungsfaktoren und damit eine sozioökonomische Bildungskonzeption.
4.2 Instrumentelle Funktionen der Marktwirtschaft für die Persönlichkeitsentwicklung
Unter den instrumentellen Aspekten der Wirtschaft für die Freiheitsentfaltung bzw. die Persönlichkeitsentwicklung der Individuen sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Rangfolge u.a. zu thematisieren:
- Marktwirtschaft als Basis für individuellen und gesellschaftlichen Wohlstand, wobei unter Wohlstand nicht nur Einkommen und Kapitalvermögen, sondern auch Bildung, Gesundheit, Freizeit, soziale Sicherung und Infrastruktur zu verstehen sind; Ursachen für die hohe Effizienz einer auf Privateigentum beruhenden marktwirtschaftlichen Organisation der Wirtschaft trotz z.B. vielfältiger Parallelentwicklungen, Fehlinvestitionen und wirtschaftlicher Entwertungen voll funktionsfähiger Anlagen; Konsumentensouveränität;
- Tendenzen der Wettbewerbsbeschränkung und Notwendigkeit von staatlicher Wettbewerbspolitik und Verhinderung des Missbrauchs von Marktmacht;
- häufige Überforderung der Konsumenten, die Angebote im Sinne ihrer Präferenzen richtig zu beurteilen und die Notwendigkeit des Verbraucherschutzes;
- unzureichende Berücksichtigung von Naturverbrauch und Umweltschäden in einer sich selbst überlassenen Marktwirtschaft; Notwendigkeit von staatlicher Umweltschutzpolitik; Konflikte mit anderen Zielen wie Einkommenssteigerung und Sicherung von Arbeitsplätzen; unterschiedliche Verteilung der Folgen von Umweltschutzmaßnahmen;
- Chancen und Gefahren der Internationalisierung der Wirtschaft für Beschäftigung und Einkommen; Möglichkeiten nationaler und übernationaler Steuerung der Wirtschaft zur Sicherung der Bedingung individueller Freiheitsentfaltung.
Hohe gesamtwirtschaftliche Effizienz und gesellschaftlicher Wohlstand sichert aber noch nicht die wirtschaftliche Basis für die Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Individuums. Zu thematisieren sind deshalb u.a. auch:
- Probleme der Arbeitslosigkeit aufgrund gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen und der permanenten Freisetzung von Arbeitskräften aufgrund der Dynamik der Wirtschaft; Verhältnis der individuellen Verantwortung für Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigung und der gesellschaftlichen Verantwortung für die Sicherung ausreichender Arbeitsplätze;
- unzureichende Arbeitseinkommen für die Wahrnehmung der individuellen Freiheit bzw. Persönlichkeitsentwicklung, sei es infolge unzureichender Leistungsfähigkeit oder zu geringer Marktpreise für die Arbeitsleistung; Bestimmung einer leistungsgerechten Entlohnung, Verhältnis von leistungsgerechter Entlohnung und Marktpreisen für die Arbeit, Probleme einer gerechten Einkommensverteilung;
- Möglichkeiten und Grenzen wirtschaftspolitischer Maßnahmen, sei es von Verbänden oder dem Staat zur Sicherstellung einer genügenden Anzahl an Arbeitsplätzen, ausreichender und gerechter Einkommen für die Persönlichkeitsentwicklung unter Berücksichtigung von ökonomischen Funktionszusammenhängen; sozialstrukturell unterschiedlicher Auswirkungen konkurrierender wirtschaftspolitischer Maßnahmen;
- Grenzen der Marktwirtschaft für die Bereitstellung öffentlicher Güter und Grenzen des Einsatzes von marktwirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten bei der Bereitstellung öffentlicher Güter z.B. im allgemeinbildenden und beruflichen Bildungssystem, im Gesundheitssystem, bei der Verwaltung von Sozialleistungen etc.
- Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung für die Sicherung gegen (die Folgen von) Behinderung, Krankheit, Unfall, Alter;
- gesellschaftliche Verantwortung und Solidarität für die Sicherstellung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Persönlichkeitsentwicklung bzw. eine menschenwürdige Lebensführung; Prinzipien sozialer Sicherungssysteme.
4.3 Konstitutive Funktionen der Marktwirtschaft für die Persönlichkeitsentwicklung
Von ebenso großer Bedeutung wie die instrumentellen sind die konstitutiven Funktionen der Wirtschaft für die Freiheit und die Persönlichkeitsentwicklung der Individuen.
In modernen Gesellschaften sollen gesellschaftliche Positionen und der damit verbundene Status im Gegensatz zu den vorangegangenen Standesgesellschaften nicht nach Geburt bzw. Standes- oder Kastenzugehörigkeit, sondern nach individueller Leistung verteilt werden. Moderne Gesellschaften sind auch Arbeitsgesellschaften. Ein wesentliches Handlungsfeld für den Nachweis von individueller Leistungsfähigkeit und die Persönlichkeitsentfaltung ist deshalb die Erwerbsarbeit. Entsprechend hat die Position im Beschäftigungssystem auch hohe Relevanz für die gesellschaftliche Position, das gesellschaftliche Ansehen und die gesellschaftliche Integration jenseits der materiellen Voraussetzungen, die durch Arbeitsleistung für die Persönlichkeitsentwicklung erzielt werden. Diese konstitutive Funktion der Erwerbsarbeit für die Persönlichkeitsentwicklung schlägt sich u.a. nieder in einer hohen Bedeutung der Arbeit in Relation zu anderen sozialen Handlungsfeldern wie Familie, Freunde und Freizeit und in hohen Erwartungen an die Inhalte der Arbeit und die Arbeitsbedingungen, wie empirische Studien immer wieder belegen.
Überwiegend erwartet werden von der Arbeit die Möglichkeiten, eigene Fähigkeiten und Interessen zu entfalten, sich beruflich und persönlich weiter entwickeln zu können und betriebliche Interaktions- und Kommunikationsstrukturen, in denen der Einzelne als Person respektiert wird. Arbeit ist für die Individuen ein wesentliches Handlungsfeld, das ihnen gesellschaftliche Bestätigung, persönliche Entwicklung und Selbstachtung vermitteln soll.
Unter diesen konstitutiven Aspekten der Wirtschaft für die Persönlichkeitsentwicklung der Individuen wäre u.a. zu thematisieren:
- Bedeutung der Erwerbsarbeit und damit auch von Arbeitslosigkeit für die Persönlichkeitsentwicklung; Wertvorstellungen und Interessen, die mit Erwerbsarbeit verbunden werden;
- Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Erwerbsarbeit;
- Herrschaftsstrukturen im Betrieb, Management- und Organisationsprinzipien, Prinzipien der Personalpolitik und die Ansprüche auf Persönlichkeitsentfaltung in der Arbeit;
- strukturelle Interessenübereinstimmungen und -gegensätze zwischen Erwerbstätigen und Organisations- bzw. Unternehmenszielen
- Möglichkeiten und Grenzen eines betrieblichen Interessenausgleichs (z.B. Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsrecht, Arbeitsschutzgesetze);
- leistungsgerechte Entgelte als gesellschaftliche Anerkennung der Person
- Vereinbarung von Familie und Erwerbsarbeit;
- Notwendigkeit von Schutzgesetzen für Arbeitnehmer und deren wirtschaftlichen Implikationen für die Unternehmung, aber auch für die zu Schützenden.
4.4 Marktwirtschaft und die Entwicklung und Verbreitung individueller Freiheitsrechte
Eine zweite, im allgemeinen vernachlässigte konstitutive Funktion der Wirtschaft für die Freiheitsrechte der Individuen ist die Bedeutung der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere der marktwirtschaftlichen, für die historische Herausbildung der Freiheitsrechte bzw. der Menschenrechte als universale Geltung beanspruchende Werte.
Die unterrichtliche Behandlung dieser konstitutiven Funktion der Wirtschaft für die gesellschaftliche Entwicklung der Freiheitsrechte vertieft nicht nur das Verständnis für die historische Entwicklung der westlichen demokratischen Gesellschaften. Sie erweitert auch die Perspektive für die Beurteilung des Vordringens marktwirtschaftlicher Organisationen der Wirtschaft in Entwicklungsgesellschaften und deren Integration in die Weltwirtschaft. Damit erfährt die Diskussion über die Folgen der Globalisierung für Entwicklungsgesellschaften eine Ausweitung über rein ökonomische und soziale Verteilungsfragen hinaus. In den Blick gerät so z. B. die Schwächung und das Schwinden traditionaler Wirtschaftsformen, traditionaler Gesellschaftsordnungen und traditionaler, so auch der sogenannten asiatischen Werte und das Vordringen von individuellen Freiheitsansprüchen und Demokratieforderungen im Gefolge zunehmender marktwirtschaftlicher Durchdringung der Entwicklungsgesellschaften.
Allerdings ist dieser Prozess in den Entwicklungsländern genau so wenig gradlinig wie er es in der historischen Herausbildung der westlichen Demokratien war. Gerade wenn die politische Herrschaft noch nicht demokratisiert ist und soziale Sicherungssysteme fehlen geht dieser Entwicklungsprozess zunächst häufig mit sozialen Ungerechtigkeiten, wirtschaftlicher Ausbeutung und sozialem Elend sowie z.T. blutigen Unterdrückungen von Freiheits- und Demokratiebewegungen durch autoritäre Regime einher. Die konstitutive Funktion der marktwirtschaftlichen Entwicklung für die Stärkung der Forderungen nach individuellen Freiheitsrechten und die Stärkung von Demokratiebewegungen ist aber nicht außer Kraft zu setzen.
Denn traditionale Werte sind nur aufrecht zu erhalten, wenn auch die traditionalen Wirtschaftsformen konserviert werden und das Vordringen marktwirtschaftlicher, d.h. auch kapitalistischer Wirtschaftsformen, zurückgedrängt bzw. verhindert wird. Fundamentalistische islamische Gesellschaften sind ein Beispiel für dieses Bemühen. Ihren Kampf gegen die individualistischen Freiheitsrechte bzw. universalistischen Menschenrechte, in ihren Worten gegen Werteverfall, Verwestlichung und Gottlosigkeit, können sie nur um den Preis wirtschaftlicher Stagnation führen.
Sobald autoritäre Regime in Entwicklungsländern sich aber für die wirtschaftliche Entwicklung entscheiden, nicht zuletzt weil sie zunächst die Hauptnutznießer dieser Entwicklung sind, bereiten sie damit den Boden für ihren zunehmenden Legitimations- und letztlich auch Herrschaftsverlust. Sie müssen der zunehmenden Zahl wirtschaftlicher, technischer und wissenschaftlicher Experten die für die wirtschaftliche Entwicklung notwendigen Freiheitsräume lassen, das allgemeine und berufliche Bildungsniveau fördern, internationalen Gedanken-, Wissenschafts- und Expertenaustausch fördern, das Auswahlkriterium der individuellen Leistung und Verantwortung für die Besetzung sozialer Positionen, zumindest im Wirtschaftsbereich, gegen den Vorrang familiärer Verpflichtungen stärken, und damit partikulare familiale Wertorientierungen schwächen. Die zunehmende internationale Verflechtung und Abhängigkeit der Wirtschaft der Entwicklungsländer von Kapital- und Technologietransfers erhöht die Möglichkeit der demokratischen Gesellschaften und der internationalen Organisationen, Druck auszuüben, auf gewaltsame Unterdrückungen von Freiheits- und Demokratiebewegungen zu verzichten.
Die Entwicklung Südkoreas von einem autoritären Regime zu einer Demokratie im Gefolge der Industrialisierung und des politischen Drucks durch die USA ist ein Beispiel dafür. Der Verzicht auf die Unterdrückung der Solidarnosc-Bewegung durch die Sowjetunion ist ein anderes. Denn eine gewaltsame Zerschlagung der polnischen Arbeiter- und Demokratiebewegung hätte zum Verlust des gerade durch die KSZE-Verträge gewonnenen Zugangs der Sowjetunion zu westlichen Krediten und Technologien geführt.
Junge Demokratien sind insbesondere durch wirtschaftliche Krisen hoch gefährdet. Schnell wird dann wieder der Ruf nach autoritären Regimes laut und der Boden für einen Staatsstreich bereitet. Für die Sicherung der Demokratie in diesen Gesellschaften hätte die Stärkung der Wirtschaft Vorrang, auch wenn die dafür notwendigen Maßnahmen nicht mit Freihandelsforderungen in Einklang stehen.
Die internationalen Wirtschaftsbeziehungen und die Wirtschaftshilfen der reichen Länder für Entwicklungsgesellschaften sind deshalb auch danach zu beurteilen, inwieweit sie Freiheits- und Demokratiebewegungen stärken und deren diktatorische Unterdrückung schwächen können.
Bezogen auf diese konstitutive Funktion der Wirtschaft für die Entwicklung und Durchsetzung von Freiheitsrechten und Demokratiebewegungen wären im Unterricht zu thematisieren:
- Funktionen von marktwirtschaftlicher Entwicklung für Wirtschafts- und Gesellschaftsstrukturen und Wertewandel am Beispiel der historischen Entwicklung westlicher Demokratien und an Beispielen von Entwicklungsgesellschaften;
- Möglichkeiten und Grenzen durch internationale Wirtschaftspolitik und Wirtschaftshilfen die Anerkennung der Menschenrechte in Entwicklungsländern bzw. in autoritär regierten Gesellschaften zu fördern;
- Bedeutung der wirtschaftlichen Entwicklung für die Sicherung junger Demokratien nach der Ablösung von autoritären Regierungsformen (z.B. Portugal, Spanien, Griechenland, postkommunistische Länder);
- Rolle der Wirtschaft für zunehmende internationale politische und kulturelle Verflechtungen (u.a. EU-Erweiterung) und Friedenssicherung.
4.5 Sozioökonomie als Fachbezeichnung
Die Behandlung dieser konstitutiven und instrumentellen Funktionen der Wirtschaft für die Verbreitung und Wahrnehmung der Menschenrechte bzw. für die Persönlichkeitsentwicklung ist ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung.
Gegenstand dieses Unterrichts sind deshalb auch unterschiedliche individuelle Wertorientierungen und Interessen, daraus resultierende unterschiedliche Bewertungen von wirtschaftlichen Sachverhalten und unterschiedliche Präferenzen für die Lösungen von Zielkonflikten. Zu diskutieren ist ferner die Legitimität von Werten und Interessen sowie die Legitimität von Durchsetzungschancen von Interessen auf gesamtwirtschaftlicher, betrieblicher und beruflicher Ebene, wobei das Legitimitätskriterium wiederum die Freiheitsrechte des Einzelnen und die Sicherstellung der instrumentellen und konstitutiven Voraussetzungen dafür unter Berücksichtigung ökonomischer Funktionszusammenhänge sind.
Eine wesentliche Fragestellung des Unterrichts ist, welche Handlungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten dem Einzelnen zur Realisierung seiner Ziele offen stehen, z.B. bei Berufswahl, Aus- und Weiterbildung, Arbeits- und Wirtschaftsverhalten (u.a. Selbständigkeit), Marktverhalten (u.a. Mobilität und Flexibilität am Arbeitsmarkt), Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten, Organisation und Engagement in Interessenorganisationen sowie Parteien und Wahlverhalten. Damit werden die Möglichkeiten und Grenzen der Eigenverantwortung für die wirtschaftlichen Grundlagen der Persönlichkeitsentwicklung (instrumentelle Funktion der Wirtschaft) und der Persönlichkeitsentwicklung im Arbeitsleben (konstitutive Funktion der Wirtschaft) ausgelotet.
Mit diesen Bildungsaufgaben ist die unterrichtliche Behandlung der Wirtschaft Teil einer umfassenden Gesellschaftslehre, Sozialkunde bzw. politischen Bildung und kann sie sich nicht auf eine rein ökonomische Betrachtungsweise der Wirtschaft beschränken, was aus methodischen Gründen für die Wirtschaftswissenschaften angemessen ist.
Selbstverständlich sind ökonomische Kenntnisse notwendig, um zu erkennen, in welcher Weise die Wirtschaft für die Persönlichkeitsentwicklung des Einzelnen relevant ist, z.B. welche individuellen Handlungsmöglichkeiten und -grenzen und welche gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Persönlichkeitsentwicklung bestehen, ob und wie Gerechtigkeitskriterien zur Wirksamkeit verholfen werden kann, wie individuelle und gesellschaftliche Verantwortung für die Persönlichkeitsentwicklung aufeinander abgestimmt werden können, wie soziale Sicherheitssysteme gestaltet sind bzw. werden können etc. Aus allgemeinbildungstheoretischer Sicht genügen dafür jedoch grundlegende Kenntnisse. Als ein Beleg hierfür sei auf die Vorlesungen von A. Sen: "Ökonomie für den Menschen - Wege zu Gerechtigkeit und Solidarität in der Marktwirtschaft" verwiesen (Sen 1999).
Fasst man diese Überlegungen zur Thematisierung der Wirtschaft unter allgemeinbildender Fragestellung und zur Behandlung der Wirtschaft in Rahmen einer umfassenden Sozialkunde bzw. politischen Bildung zusammen, dann wäre eine Bezeichnung dieser Bildung als ökonomische Bildung irreführend, weil sie eine nicht zu rechtfertigende ökonomische Verengung des Unterrichts signalisiert.
Da es aber andererseits keine präzise Bezeichnung für die leitende Fragestellung und die Inhalte einer allgemeinbildenden Behandlung der Wirtschaft in der Schule gibt, wird die Bezeichnung "sozioökonomische Bildung" bzw. "Sozioökonomie" vorgeschlagen. Sie zeigt zumindest an, dass der Unterricht über ökonomische Verengungen hinaus geht und dass die Wirtschaft in einem umfassenderen gesellschaftlichen Wirkungszusammenhang behandelt wird.
5. Notwendigkeit eines eigenständigen Unterrichtsfachs für Sozioökonomie
Dass die Jugendlichen Anspruch auf eine sozioökonomische Allgemeinbildung haben, ist allgemein anerkannt. Erhebliche Zweifel bestehen aber weiterhin an der Notwendigkeit eines eigenständigen Fachs dafür. Die Charakterisierung der sozioökonomischen Bildung als Teil einer umfassenden Gesellschaftslehre könnte es auf den ersten Blick nahe legen, sie auch im Rahmen der Sozialkunde bzw. der politischen Bildung zu vermitteln und diese entsprechend zu modifizieren. In diesem Sinne wird vielfach argumentiert (siehe oben). Bei genauerer Betrachtung erweist sich jedoch eine Ausdifferenzierung der sozioökonomischen Bildung aus der Sozialkunde zu einem eigenständigen Unterrichtsfach als unumgänglich, wenn ein qualitativ angemessenes Unterrichtsangebot sichergestellt werden soll.
Die gesellschaftlichen Verhältnisse und die gesellschaftlichen Konstitutionsbedingungen von Individualität sind so komplex geworden und das notwendige Wissen darüber so umfangreich, dass es nicht mehr in einem einzigen Fach gelehrt, vor allem aber die notwendigen wissenschaftlichen Qualifikationen der Lehrkräfte dafür nicht mehr im Rahmen eines einzigen Studiengangs erworben werden können.
Sieht man sich z. B. den Umfang der oben angeführten Gegenstandsbereiche des Unterrichts an, dann ist ihre Behandlung in einem eigenständigen Unterrichtsfach bereits dann angebracht, wenn man sich auf die Vermittlung nur der wichtigsten Kenntnisse und Einsichten beschränkt. Hinzu kommt aber noch, dass der Berufswahlunterricht in die sozioökonomische Bildung integriert werden sollte. Denn vor allem im Beruf konkretisieren sich die konstitutiven und instrumentellen Funktionen der Wirtschaft für die Persönlichkeitsentwicklung und der Berufswahlunterricht soll zu Entscheidungen über Ausbildungsberufe und Ausbildungswege befähigen, die der Realisierung der individuellen Persönlichkeitsentwürfe im Erwerbsleben förderlich sind. Allein schon aus quantitativen Überlegungen drängt sich somit die Einführung eines eigenständigen Unterrichtsfachs für Sozioökonomie als adäquate organisatorische und pädagogische Lösung für diese Bildungsaufgaben geradezu auf.
Unumgänglich wird ein eigenständiges Unterrichtsfach schließlich, wenn die sozioökonomische Bildung nicht nur auf dem Papier, in den Lehrplänen stehen, sondern tatsächlich ein qualitativ angemessener Unterricht von dafür kompetenten Lehrern erteilt werden soll. Hierfür benötigen die Lehrkräfte eine wissenschaftliche Qualifikation, die sie nicht im Rahmen anderer Studiengänge wie Sozialkunde oder Politik erwerben können.
Ein kurzer Blick auf die im Studium zu erwerbenden Kenntnisse soll das Erfordernis eines eigenständigen sozioökonomischen Studiengangs für eine hinreichende Qualifizierung der Lehrer nochmals verdeutlichen: Für einen kompetenten sozioökonomischen Unterricht benötigen die Lehrkräfte neben ökonomischen Kenntnissen über das berufliche Bildungssystem, Unternehmen und Gesamtwirtschaft grundlegende gesellschafts- und bildungs- bzw. persönlichkeitstheoretische Kenntnisse unter Einbeziehung der historischen Dimension, wirtschaftssoziologische Kenntnisse mit den Schwerpunkten in Organisations- und Berufssoziologie, wirtschaftspsychologische und wirtschaftsrechtliche Kenntnisse, Kenntnisse über die Strukturprobleme von Entwicklungsländern, über internationale Beziehungen und Verflechtungen, über internationale Institutionen sowie über Voraussetzungen und Folgen supranationaler Integrationen wie z.B. die EU.
Eine hinreichende wissenschaftliche Qualifizierung für diese sozioökonomischen Inhaltsbereiche ist nur in einem eigens darauf ausgerichteten Studiengang zu realisieren. Lehramtsstudiengänge werden aber nur für entsprechende Unterrichtsfächer eingerichtet. Das heißt, ohne sozioökonomisches Unterrichtsfach gibt es keinen sozioökonomischen Studiengang, wird es keine wissenschaftlich qualifizierten Lehrkräfte und deshalb auch keine qualifizierte sozioökonomische Bildung an den Schulen geben.
Der Überblick über die wichtigsten Inhaltsbereiche eines sozioökonomischen Studiengangs belegt nochmals, dass es sich bei dem Unterrichtsfach Sozioökonomie um eine Ausdifferenzierung aus den Fächern Sozialkunde bzw. Politik handelt. Zum Verhältnis der sozioökonomischen Bildung zur Sozialkunde bzw. zum Politikunterricht vgl. auch die Überlegungen in Kahsnitz 1996 u. 1999.
Offenkundig ist ferner der interdisziplinäre Charakter einer sozioökonomischen Bildung. Gegenstand des Unterrichts sind gerade die ökonomischen, gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Bedingungsfaktoren und deren Wechselwirkungen für die Freiheits- und Persönlichkeitsentwicklung der Individuen. Damit kommt das Fach den verstärkt erhobenen Forderung nach, komplexe Sachverhalte in ihrer Komplexität zu behandeln und nicht nur aus der Perspektive der einzelnen Fachwissenschaften.
6. Zusammenfassung
Die Allgemeinbildung soll die Jugendlichen befähigen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und ihre Lebensentwürfe in der Gesellschaft zu realisieren. Da moderne Gesellschaften im wesentlichen auch Wirtschafts- und Arbeitsgesellschaften sind, gehört es zu den zentralen Aufgaben der Allgemeinbildung, den Jugendlichen die Bedeutung der Wirtschaft für die Persönlichkeitsentwicklung und Einsichten in ihre Handlungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten zu vermitteln. Dieser Kernbereich der Allgemeinbildung wird als sozioökonomische Bildung bezeichnet.
Gegenstand der sozioökonomischen Bildung sind die ökonomischen, gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Bedingungsfaktoren und deren Wechselwirkungen für die Freiheits- und Persönlichkeitsentwicklung. Mit A. Sen wird zwischen den konstitutiven und instrumentellen Funktionen der Marktwirtschaft für die Persönlichkeitsentwicklung differenziert und werden wesentliche Inhaltsbereiche unterschieden.
In die sozioökonomische Bildung sollte auch der Berufswahlunterricht integriert werden. Vor allem im Beruf bzw. der Erwerbsarbeit konkretisieren sich die konstitutiven und instrumentellen Funktionen der Marktwirtschaft für die Persönlichkeitsentwicklung. Entsprechend soll der Berufswahlunterricht die Jugendlichen befähigen, informiert und eigenverantwortlich einen Beruf zu wählen, der ihren Ansprüchen auf Persönlichkeitsentwicklung in und durch die Erwerbsarbeit möglichst nahe kommt.
Sozioökonomische Bildung ist Teil einer umfassenden Sozialkunde bzw. politischen Bildung. Der Umfang ihres spezifischen Gegenstandsbereichs, vor allem aber die Notwendigkeit der Einführung eines eigenständigen Lehramtsstudiengangs zur wissenschaftlichen Qualifizierung der Lehrkräfte für die Sozioökonomie machen eine Ausdifferenzierung aus der Sozialkunde und die Einführung eines eigenständigen Unterrichtsfachs für Sozioökonomie unumgänglich. Denn ohne einen spezifischen sozioökonomischen Studiengang wird es keine hinreichend qualifizierten Lehrer für den Unterricht und damit kein angemessenes sozioökonomisches Unterrichtsangebot geben.
Literatur
Kahsnitz, D. (1996): Politische Bildung: Ohne Krisenbewusstsein in der Krise. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (Beilage zur Wochenzeitung "Das Parlament"), Ausgabe B 47/1996. Bonn. Seite 23-33, dokumentiert im sowi-onlinereader 1: Ökonomische und politische Bildung.
Kahsnitz, D. (1999): Sozioökonomische Bildung - ein Kernelement der Allgemeinbildung. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (Beilage zur Wochenzeitung "Das Parlament"). Ausgabe B 35-36/99. Bonn. Seite 33-38, dokumentiert im sowi-onlinereader 1: Ökonomische und politische Bildung.
Sen, A. (2000): Ökonomie für den Menschen. Wege zu Gerechtigkeit und Solidarität in der Marktwirtschaft. München/Wien.