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3. Rahmenbedingungen von Grundausbildungslehrgängen

Grundausbildungslehrgänge sind nach § 61 SGB III fester Bestandteil der berufsvorbereitenden Maßnahmen des Arbeitsamtes. Das Angebot richtet sich an Schulabgänger, die prinzipiell ausbildungsreif sind, jedoch aus unterschiedlichsten Gründen keinen Ausbildungsplatz finden können. Voraussetzung für die Teilnahme ist in der Regel das Vorhandensein eines Schulabschlusses.

Umgesetzt wird das Angebot von Bildungs- und Qualifizierungsträgern in Kooperation mit den Oberstufenzentren (Berufsschulen) im Auftrag der Arbeitsämter. Die fachliche Qualifizierung in den Grundausbildungslehrgängen ist im Gegensatz zur beruflichen Ausbildung breiter angelegt und mehr auf Berufsfelder ausgerichtet.

Einen großen Raum nimmt die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, sogenannte "Softskills", deutsch- und fremdsprachliche Kompetenzen und die Absolvierung eines Bewerbungstrainings ein (s. Runderlass 42/96 der Bundesanstalt für Arbeit).

Teilnehmer/ -innen in Grundausbildungslehrgängen sind in der Regel berufsschulpflichtig und absolvieren ein betriebliches Praktikum unterschiedlicher Dauer.

Grundausbildungslehrgänge haben einen zeitlichen Umfang von 11 Monaten.

 
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Quell-URL (modified on 14/01/2013 - 15:15): https://sowi-online.de/node/584