In der aktuellen Diskussion haben sich neue Begrifflichkeiten wie Assessment und Profiling etabliert. Sie wurden auf politischer Ebene insbesondere durch die Drucksache des Bundestages 14/6944 eingeführt. Sie sollten auf die notwendigen Verbesserungen bei der Vermittlung von arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern durch Eignungserfassung und Abstimmung auf die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt hinwirken. Diese Anregungen wirken sich nun auch auf den Bereich der Rehabilitation aus, in dem es bereits Maßnahmen wie Arbeitserprobung, Berufsfindung und Förderlehrgänge gab und gibt. Für diese Maßnahmen gab es konzeptuelle Vorgaben, die für die Förderlehrgänge nach wie vor über einen Runderlass geregelt sind (vgl. Bundesanstalt für Arbeit 1996). Für Arbeitserprobung und Berufsfindung wurde der entsprechende Runderlass nicht fortgeschrieben, aber es existieren wissenschaftlich abgesicherte Konzepte (vgl. Wöhrl/ Klammer/ Dijkstra 1987).
Die Grundprinzipien von Arbeitserprobung und Berufsfindung sind multidisziplinäre Diagnostik, pädagogisch aufbereitete Lernfelder, Beobachtungs- und Beurteilungssysteme, interdisziplinäre Beratung und Empfehlungsfindung, Plausibilität der Aufgabenstellungen für die Teilnehmer, kontinuierliche Rückmeldung über die Bewertung und Aussagefähigkeit von Aufgaben sowie das Einbeziehen der Teilnehmer in den gesamten Prozess. Für berufspädagogische Erprobungen in beiden Maßnahmen wurden verschiedene von Experten aus der beruflichen Rehabilitation ausgewählte berufsfeldtypische Aufgaben zusammengestellt, durch die individuelle Lernprozesse initiiert und überprüft werden können. Die Bearbeitung sollte keine einschlägigen beruflichen Vorerfahrungen erfordern. Diese Aufgaben sind im Schweregrad differenziert und decken die Breite der Berufsfelder ab. Sie ermöglichen, Aussagen zu verschiedenen Anforderungsniveaus und Ausbildungsgängen der Berufsfelder zu treffen. Sozialpädagogisch relevante Verhaltensaspekte sind ebenfalls durch Experten aus der beruflichen Rehabilitation abgestimmt, um lebenspraktische und soziale Verhaltenskompetenzen der Teilnehmer bezogen auf die Bewältigung zukünftiger Ausbildungen zu erfassen. Rehabilitationsmedizinische und -psychologische Befunderhebung und Unterstützung im Maßnahmeprozess vervollständigen die ganzheitliche Erfassung und Vermittlung von Ergebnissen. Die Komplexität der Maßnahme, die das Erfassen nicht nur von Eignung sondern auch von Neigung und Belastbarkeit ermöglicht, verlangt nach einer systematischen Organisation von interdisziplinärer Zusammenarbeit und Einbeziehung der Teilnehmer. Die Heterogenität der durch sehr verschiedene psychosoziale Entwicklungsbedingungen bewirkten persönlichen Entwicklungsstände verlangt nach einer sehr differenzierten Vorgehensweise, um sie so weitgehend wie möglich mit einbeziehen zu können sowie einen individuellen Maßnahmeverlauf zu ermöglichen.
Zu den Grundprinzipien in Fördermaßnahmen (F1, F2, F3 und F4) gehört, ein breites Berufswahlspektrum anzubieten. Das breite Spektrum dient zum einen als Grundlage für eine Entscheidungsfindung und zum anderen für eine individuell ausgerichtete Förderung. Das Lernen erfolgt ganzheitlich und die pädagogische Vorgehensweise richtet sich an einer Kompetenz- und nicht an Defizitorientierung aus. Ausbildungsmotivation gilt es aufzubauen und berufsfeldtypische fachpraktische und fachtheoretische Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten zu vermitteln sowie betriebliche Erfahrungen zu ermöglichen. Es sollten allerdings keine Ausbildungsinhalte vorweg genommen werden. Berufsfeldübergreifende Kompetenzen wie soziale Handlungskompetenzen und ein angemessenes Arbeitsverhalten sind differenziert aufzubauen. Konkretere inhaltliche Vorgaben über die Prinzipien der Projektarbeit und Betriebspraktika hinaus werden nicht gesetzt. Aber es wird das Prinzip der Modularisierung gefordert, um eine flexible am Teilnehmern ausgerichtete Lehrgangsgestaltung zu ermöglichen. Die berufspädagogischen Inhalte müssen also zum einen nach der Art von Bausteinen, die auf einander bezogen sind, geplant werden. Zum anderen müssen bei dieser Planung alle anderen Fachlichkeiten, die zur interdisziplinären Zusammenarbeit notwendig sind, wie Sozial- und Sonderpädagogik, Psychologie und je nach Klientel auch Medizin mit einbezogen werden. Ein organisierter kontinuierlicher interdisziplinärer Austausch gewährleistet ein hohes Beurteilungsniveau, da subjektive Fehlerquellen minimiert werden.
Profiling kann als ein systematisierter Ansatz verstanden werden, die persönlichen Voraussetzungen eines Menschen in beruflicher Hinsicht zu erfassen, mit den erhobenen Angeboten des Arbeitsmarktes abzugleichen und daraus eine Vermittlungsempfehlung abzuleiten. Benannte die Arbeitsvermittlung früher nur ihr bekannte Arbeitsgesuche, wird jetzt verlangt, dass der Arbeitssuchende auch tatsächlich den Anforderungen des Stellengesuchs entspricht. Zu den Grundprinzipien des Profilings zählen mit Blick auf betriebliche Nachfrage die aktuellen persönlichen Qualifikationen und Kenntnisse, sowie die Leistungsbereitschaft und Weiterbildungsmotivation zu erfassen. Das Erfassen dieser individuellen Voraussetzungen erfolgt in der Regel über Gespräche, Unterlagen oder Tests. Auf der Grundlage dieser Erfassung wird eine obligatorische individuelle Chancenabschätzung vorgenommen. Es geht also um eine Prognoseerstellung durch Eignungsfeststellung mit dem Ziel, eine Vereinbarung über das Vorgehen zu treffen, wie ein Arbeitsplatz erfolgreich gefunden und eingenommen werden kann.
Unter Assessment Center firmieren verschiedene Ansätze. Zu den Grundprinzipien von Assessment Center gehört, Eignungsaussagen anhand verschiedener Aufgabensituationen, in denen Teilnehmer nach festgesetzten Kriterien beobachtet und beurteilt werden, zu treffen. Die Aufgabenstellungen müssen Anforderungen enthalten, für deren Bewältigung die Teilnehmer die abzuklärenden Eignungen einsetzen müssen. Die Aufgabenstellungen des Assessment Centers sollen also einen engen nachvollziehbaren Bezug zu den zukünftigen (Arbeits-) Tätigkeiten haben. Die Beobachtungen sollen überprüfbar und beschreibbar sein. Die Beobachter werden vor ihrem Einsatz geschult. Die Auswertungen der Beobachtungen werden zwischen den Beobachtern abgestimmt und in einem Ergebnisbericht formuliert. Die Teilnehmer werden über die Ziele und den Ablauf des Assessment Centers in Kenntnis gesetzt. Sie werden während des Assessment Centers über die Teilergebnisse sowie an dessen Ende über das Gesamtergebnis informiert. Assessment Center können so aufgebaut sein, dass Ergebnisse aus einem ersten Assessment Center zu einer gezielten Trainingsmaßnahme führen, nach deren Abschluss die Teilnehmer in einem folgenden Assessment Center wieder ihre Eignung unter Beweis stellen können.