Schule und Berufsberatung haben eine gemeinsame Verantwortung für die systematische Vorbereitung der Ausbildungs- und Berufsentscheidungen der Schülerinnen und Schüler. Sie nehmen in diesem Rahmen aber unterschiedliche Aufgaben wahr. Diese sind in den folgenden Vereinbarungen festgelegt:
Die am 5. Februar 1971 von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Arbeit zustande gekommene Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung bildet den auch heute noch gültigen Rahmen für die Zusammenarbeit beider Institutionen auf der Bundes- und Länderebene sowie zwischen den Arbeitsämtern und den örtlichen Schulverwaltungen.
Aufgabe der Landesarbeitsämter ist es, auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung
länderspezifische Vereinbarungen für die Zusammenarbeit von Schule
und Berufsberatung in Abstimmung mit den zuständigen Kultusbehörden
abzuschließen und jeweils an die Weiterentwicklungen des Bildungssystems,
an neue Akzentuierungen im Angebot der Berufsberatung und an neue Rechtsgrundlagen
in Abständen anzupassen und zu konkretisieren.
Links
[1] http://www.kmk.org/index1.shtml
[2] http://www.arbeitsamt.de/hst/index.html
[3] http://www.hrk.de/